Das jüngste Urteil Nr. 16955 vom 28. März 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert eine wichtige Klarstellung zur Unterscheidung zwischen der Straftat des Diebstahls und der Veruntreuung. Diese Entscheidung wurde aufgrund eines spezifischen Sachverhalts notwendig, bei dem ein Amtsträger, ein Carabiniere, das Mobiltelefon eines Festgenommenen in Besitz nahm, bevor die Sache offiziell beschlagnahmt wurde. Das Gericht hat somit bekräftigt, dass das Verhalten des Amtsträgers in diesem Zusammenhang den Diebstahl und nicht die Veruntreuung darstellt.
Das Urteil klärt einen entscheidenden Aspekt der italienischen Strafgesetzgebung: Der Diebstahl gemäß Art. 624 des Strafgesetzbuches ist eine Straftat, die vollendet ist, wenn eine Person eine fremde Sache ohne Zustimmung des Eigentümers in Besitz nimmt. Im Gegensatz dazu liegt die Veruntreuung, die in Art. 314 des Strafgesetzbuches geregelt ist, vor, wenn ein Amtsträger Sachen veruntreut, über die er aufgrund seines Amtes verfügen kann.
Im vorliegenden Fall stellte das Verhalten des Carabinieri einen Diebstahl dar, da keine vorherige Verfügungsgewalt über die Sache aus dienstlichen Gründen bestand. Dies unterscheidet seine Handlung deutlich von der eines Amtsträgers, der beispielsweise in Verwahrung genommene Sachen im Rahmen seiner Pflichten veruntreut.
Unterschied zur Straftat der Veruntreuung – Art und Weise des Erwerbs der Sache – Relevanz – Sachverhalt. Das Verhalten eines Amtsträgers oder einer Person, die mit öffentlichen Diensten betraut ist, die sich im Rahmen der Ausübung ihrer Amtstätigkeit eine fremde Geldsumme oder bewegliche Sache 'invito domino' und ohne vorherige Verfügungsgewalt aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen aneignet, stellt den Diebstahl und nicht die Veruntreuung dar. (Sachverhalt bezüglich der Unterschlagung eines Mobiltelefons eines Festgenommenen durch einen Carabiniere, bevor die Sache beschlagnahmt oder anderweitig aus dienstlichen Gründen in Empfang genommen wurde).
Dieses Urteil hat sowohl für die Rechtspraxis als auch für die Funktionsweise öffentlicher Institutionen wichtige Auswirkungen. Erstens bekräftigt es die Notwendigkeit einer strikten Unterscheidung zwischen rechtswidrigen Verhaltensweisen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in die Institutionen zu gewährleisten und hohe ethische Standards bei denen aufrechtzuerhalten, die im öffentlichen Dienst tätig sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16955 von 2024 einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich Eigentumsdelikten darstellt, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten von Amtsträgern. Es unterstreicht die Bedeutung, stets im Einklang mit dem Gesetz zu handeln und die mit dem öffentlichen Dienst verbundenen Verantwortlichkeiten nicht mit rechtswidrigem Verhalten zu verwechseln. Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Veruntreuung ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern ein grundlegendes Prinzip der Ethik und Korrektheit, das das Handeln jedes Amtsträgers leiten muss.