Das Urteil Nr. 14072 vom 15. Februar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von F. M. CiamPi und mit Berichterstatterin A. L. A. Ricci, bietet eine wichtige Auslegung der Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die in geschlossenen Bereichen wie Baustellen oder Hallen eingesetzt werden. Diese Entscheidung klärt, dass auch in Abwesenheit von Fahrten auf öffentlichen Straßen eine Versicherungspflicht für die Haftpflicht gegenüber Dritten besteht.
Das Gericht hat festgestellt, dass ein Kraftfahrzeug, das bestimmungsgemäß genutzt wird, auch wenn es in einem geschlossenen Bereich betrieben wird, der Pflicht zur Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten unterliegt. Dieser Grundsatz wurde im Fall eines Gummibereiften Radbaggers angewandt, der mit einem Kennzeichen versehen und für den Straßenverkehr zugelassen war und einen Arbeiter auf einer betrieblichen Baustelle verletzte.
Straßenverkehr – Bestimmungsgemäße Nutzung eines Kraftfahrzeugs – Obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung – Bestehen – Ort der Nutzung – Irrelevanz – Sachverhalt. Ein Kraftfahrzeug, das bestimmungsgemäß genutzt wird und in einem geschlossenen Bereich wie einer Baustelle oder einer Halle betrieben wird, unterliegt der Pflicht zur Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten, die sich aus dem Straßenverkehr ergibt, wenn es dort fährt, Personen oder Sachen befördert, sich bewegt oder anhält. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Existenz der Versicherungspflicht in Bezug auf einen Gummibereiften Radbagger, der mit einem Kennzeichen versehen und für den Straßenverkehr zugelassen war und der auf einer betrieblichen Baustelle einen Arbeiter angefahren hatte, bejahte).
Die Entscheidung stützt sich auf verschiedene rechtliche Referenzen, darunter das Gesetzesdekret vom 7. September 2005 Nr. 209, das die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge festlegt, und Artikel 2054 des Zivilgesetzbuches, der die Haftpflicht bei Verkehrsunfällen regelt. Darüber hinaus wird auf europäische Vorschriften verwiesen, wie die Richtlinien des Rates der EWG, die zur Definition des rechtlichen Rahmens für Haftpflicht und Versicherung beigetragen haben.
Dieses Urteil stellt einen entscheidenden Schritt zum Schutz von Arbeitern und Personen dar, die in geschlossenen Umgebungen tätig sind. Die Versicherungspflicht, auch in Abwesenheit von Fahrten auf öffentlichen Straßen, gewährleistet den notwendigen Schutz zur Entschädigung möglicher Schäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Es ist unerlässlich, dass Arbeitgeber sich dieser Verpflichtungen bewusst sind, um Sanktionen zu vermeiden und vor allem die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.