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Kommentar zum Urteil Nr. 15069 von 2023: Einstweilige Maßnahmen und Übersetzung für ausländische Beschuldigte. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 15069 von 2023: Vorsorgemaßnahmen und Übersetzung für ausländische Beschuldigte

Das jüngste Urteil Nr. 15069 vom 26. Oktober 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat ein entscheidendes Thema im Strafrecht beleuchtet: das Recht auf Übersetzung für Beschuldigte, die die italienische Sprache nicht beherrschen. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er die Achtung der Grundrechte von Personen, die an Strafverfahren beteiligt sind, gewährleistet.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht befasste sich mit dem Fall eines Beschuldigten, T. N., der kein Italienisch sprach. Das Urteil stellt klar, dass im Falle einer Anordnung einer vorsorglichen Haft gegen einen Angeklagten oder Beschuldigten, der die italienische Sprache nicht beherrscht (alloglotta), eine Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist zwingend erforderlich ist. Das Fehlen einer solchen Übersetzung kann zur Nichtigkeit der Anordnung selbst führen, gemäß der kombinierten Bestimmung der Artikel 143 und 292 der Strafprozessordnung.

Anordnung einer persönlichen vorsorglichen Maßnahme – Beschuldigter oder Angeklagter, der die italienische Sprache nicht beherrscht – Verpflichtung zur Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist – Verstoß – Folgen. Im Bereich der persönlichen vorsorglichen Maßnahmen ist die Anordnung einer vorsorglichen Haft gegen einen Angeklagten oder Beschuldigten, der die italienische Sprache nicht beherrscht, wenn bereits festgestellt wurde, dass dieser die italienische Sprache nicht kennt, bei fehlender Übersetzung wegen Nichtigkeit gemäß der kombinierten Bestimmung der Artikel 143 und 292 der Strafprozessordnung anfechtbar. Wenn hingegen noch nicht festgestellt wurde, dass der Beschuldigte oder Angeklagte, der die italienische Sprache nicht beherrscht, diese nicht kennt, ist die nicht übersetzte Anordnung einer vorsorglichen Haft, die gegen ihn erlassen wurde, bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem die Nichtkenntnis der genannten Sprache festgestellt wird, was die Verpflichtung zur Übersetzung des Beschlusses innerhalb einer angemessenen Frist zur Folge hat, deren Verstoß die Nichtigkeit der gesamten bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Prozesshandlungen, einschließlich der Anordnung einer vorsorglichen Haft, zur Folge hat.

Rechtliche Implikationen des Urteils

Dieses Urteil klärt nicht nur die Übersetzungspflicht, sondern hebt auch die Folgen eines Verstoßes hervor. Das Gericht hat entschieden, dass die Anordnung gültig bleibt, wenn noch nicht festgestellt wurde, dass der Beschuldigte die italienische Sprache nicht beherrscht. Wenn diese Kenntnis jedoch später festgestellt wird, wird die Übersetzung obligatorisch und ihr Fehlen führt zur Nichtigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Prozesshandlungen.

  • Verpflichtung zur Übersetzung für Beschuldigte, die die italienische Sprache nicht beherrschen.
  • Nichtigkeit der Anordnung einer vorsorglichen Haft bei fehlender Übersetzung.
  • Gültigkeit der Anordnung bis zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15069 von 2023 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Beschuldigten im italienischen Strafrechtssystem darstellt. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass jede Person, unabhängig von ihren Sprachkenntnissen, Zugang zu einem fairen und gerechten Verfahren hat. Die Übersetzung ist nicht nur eine formelle Erfüllung, sondern ein Grundrecht, das eingehalten werden muss, um die Rechtmäßigkeit von Strafverfahren zu gewährleisten.

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