Das jüngste Urteil Nr. 10305 vom 16. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem hochaktuellen und relevanten Thema im Steuerrecht: dem Rechtsmissbrauch durch die Gründung von Briefkastenfirmen. Diese Entscheidung zeichnet sich durch ihre Prägnanz und die wichtigen Perspektiven aus, die sie im Kampf gegen Steuerhinterziehungspraktiken im Steuerbereich bietet.
Das Gericht definiert klar die "Briefkastenfirma" als eine rein künstliche Konstruktion, die darauf abzielt, einen unrechtmäßigen Steuervorteil zu erzielen. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Strukturen um Ketten von Gesellschaften ohne wirtschaftliche Substanz, wie in der Leitsatzentscheidung hervorgehoben:
Rechtsmissbrauch – Briefkastenfirma – Rein künstliche Konstruktion – Fehlende wirtschaftliche Substanz mit missbräuchlichen Absichten – Keine echte Tätigkeit – Indikatoren für "no genuine economic activity" – Vertragsrechtliche Regelung – Nationale Anti-Missbrauchsregelung – Zulässigkeit. Im Hinblick auf den Rechtsmissbrauch ist die "Briefkastenfirma" eine rein künstliche Konstruktion, die im Steuerbereich zur Erzielung eines bloßen unrechtmäßigen Steuervorteils durch die Schaffung von Gesellschaftsketten ohne wirtschaftliche Substanz oder "no genuine economic activity" dient – was sich aus dem Fehlen eines organisierten, professionellen und wirtschaftlich relevanten Unternehmenskomplexes ergibt, aus dem Fehlen einer überwiegenden wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland, aus dem Bestehen von konzerninternen Vereinbarungen, die die Rückübertragung der erzielten Erträge an die Muttergesellschaft oder andere direkt oder indirekt kontrollierte Einheiten verpflichten, aus der Ausübung der überwiegenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft in einem anderen Staat als dem der Quelle, aus verdächtigen zeitlichen Koinzidenzen zwischen "intercompany"-Rechtsgeschäften, aus dem ausschließlichen Vorliegen eines steuerlichen Motivs, das die Gesellschaft zur Verlagerung veranlasst hat, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu schmälern – für die, vorbehaltlich der allgemeinen Vorrangigkeit der vertraglichen Regelung, auch die nationale Regelung gilt, insbesondere um zu verhindern, dass erstere zur Förderung missbräuchlicher Zwecke instrumentalisiert werden kann.
Dieses Urteil klärt nicht nur das Konzept der Briefkastenfirma, sondern bietet auch einen breiteren Überblick über die Methoden zur Identifizierung von Missbrauchspraktiken. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen und Fachleute in diesem Bereich sich dieser Aspekte bewusst sind, da das Vorhandensein von Indikatoren für "no genuine economic activity" erhebliche steuerliche Risiken mit sich bringen kann. Zu diesen Indikatoren gehören:
Das Gericht betont, wie wichtig die Anwendung der nationalen Anti-Missbrauchsregelung zur Bekämpfung solcher Praktiken ist, und erklärt, dass die vertragliche Regelung Vorrang haben muss, aber nicht für missbräuchliche Zwecke verwendet werden darf.
Das Urteil Nr. 10305 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen den Rechtsmissbrauch im Steuerbereich dar. Es lädt zu einer tiefen Reflexion über Unternehmensstrukturen und deren tatsächliche wirtschaftliche Substanz ein und betont die Bedeutung eines ethischen und transparenten Ansatzes in der Steuerverwaltung. Für Unternehmen ist es entscheidend, die regulatorischen Auswirkungen und die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Einführung von Unternehmensstrukturen verbunden sind, die als Deckmantel für die Umgehung von Steuergesetzen erscheinen könnten. Das Bewusstsein für diese Dynamiken schützt nicht nur Unternehmen, sondern trägt auch zu einem gerechteren und faireren Steuersystem bei.