Die jüngste Verordnung Nr. 9965 vom 12. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert eine wichtige Reflexion über die Frage der Nichtigkeit von Urteilen und deren Auswirkungen im Zivilprozess. Insbesondere hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein Urteil, auch wenn es eine entscheidende inhaltliche Komponente aufweist, radikal nichtig sein kann, wenn Begründung und Tenor sich auf einen anderen Fall beziehen als den untersuchten. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Folgen dieser Entscheidung im Detail zu untersuchen.
Im vorliegenden Fall wurde die gerichtliche Anordnung gegenüber den Parteien des Verfahrens erlassen, aber die Begründung und der Tenor bezogen sich auf einen Fall, der andere Personen betraf. Der Gerichtshof schloss aus, dass es sich um einen bloßen "error facti" handelte, der gemäß Art. 395 Nr. 4 ZPO relevant sein könnte, und stellte stattdessen fest, dass es sich um eine unbehebbare Nichtigkeit handelte.
NICHTIGKEIT - NICHTIGKEIT Urteil mit Begründung und Tenor, die sich auf einen Fall zwischen anderen Personen als den Parteien des Verfahrens beziehen - Error facti - Ausschluss - Unbehebbare Nichtigkeit - Bestehen - Grundlage. Die gerichtliche Anordnung mit entscheidendem Inhalt, die gegenüber den Parteien des Verfahrens erlassen wurde, aber mit Begründung und Tenor, die sich auf einen anderen Fall beziehen, der andere Personen betrifft, ist nicht von einem "error facti" betroffen, der gemäß Art. 395 Nr. 4 ZPO relevant ist, sondern von einer radikalen Nichtigkeit, die entweder durch die ordentlichen Rechtsmittel (einschließlich, im Falle eines Berufungsurteils, der Kassationsbeschwerde gemäß Art. 360 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wegen völliger Begründungsmangel) oder durch eine eigenständige Klage auf negative Feststellung ("actio nullitatis") geltend gemacht werden kann, die jederzeit zulässig ist.
Diese Entscheidung unterstreicht, dass die Nichtigkeit eines Urteils nicht nur ein technischer Fehler ist, sondern eine materielle Frage, die den gesamten Rechtsstreit beeinträchtigen kann. Die betroffenen Parteien können verschiedene Rechtsmittel einlegen, wie z. B. die Kassationsbeschwerde, oder eine eigenständige Klage auf negative Feststellung, bekannt als "actio nullitatis", einleiten. Diese Klage kann jederzeit erhoben werden, was den Parteien eine gewisse Flexibilität bei der Wahrung ihrer Rechte gewährt.
Der Gerichtshof bezog sich auf grundlegende Bestimmungen der Zivilprozessordnung, insbesondere auf die Artikel 395 und 360, die sich mit der Nichtigkeit von Urteilen bzw. den Modalitäten der Rechtsmittel befassen. Es ist interessant festzustellen, wie diese Entscheidung in eine bereits bestehende Rechtsprechungslinie früherer Entscheidungen wie der Urteile Nr. 40883 von 2021 und Nr. 9910 von 2021 passt, die ähnliche Fragen behandelt haben.