Die jüngste Verordnung Nr. 8875 vom 4. April 2024 des Obersten Kassationsgerichts hat wichtige Fragen bezüglich der Natur der modalen Schenkung und ihrer Besteuerung aufgeworfen. Dieses Urteil fügt sich in einen komplexen regulatorischen Rahmen ein, in dem die Unterscheidung zwischen Schenkung und Einkommen für die korrekte Anwendung von Steuern entscheidend ist. Lassen Sie uns daher den Inhalt dieser Verordnung und ihre Auswirkungen analysieren.
Die vom Gericht behandelte Rechtsfrage betraf einen Fall, in dem eine Mutter ihrem Sohn eine Unternehmensspende gemacht hatte, aber die Verpflichtung auferlegte, einen Betrag an den Vater zu zahlen. Diese Situation führte zu einem Rechtsstreit über die Besteuerung der an den Dritten gezahlten Beträge, die nach dem angefochtenen Urteil als Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit gemäß Art. 50 des T.U.I.R. (Einheitlicher Text der Einkommensteuergesetze) eingestuft wurden.
Im Allgemeinen. Die modale Schenkung zugunsten eines bestimmten Dritten stellt eine doppelte Schenkung dar, eine zugunsten des Beschenkten und eine zugunsten des Begünstigten, die zu einer Vermögensbereicherung letzteren durch die materielle Vermittlung des Beschenkten führt, so dass die zur Erfüllung der Auflage an den Dritten gezahlten Beträge steuerlich nicht als Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit gemäß Art. 50 T.U.I.R. qualifiziert werden können. (In diesem Fall hob der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil auf, das im Zusammenhang mit einer Unternehmensspende der Mutter an den Sohn mit der Auflage, dem Vater ratenweise einen Betrag zu zahlen, die Besteuerung gemäß der genannten Bestimmung des an den Dritten gezahlten periodischen Unterhaltsbeitrags angenommen hatte, ohne die liberale Natur der modalen Verfügung zu prüfen, die sich aus dem Schenkungsakt selbst ergibt).
Das Gericht hat klargestellt, dass bei einer modalen Schenkung eine doppelte Schenkung vorliegt: eine zugunsten des Beschenkten und eine zugunsten des Begünstigten. Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, da sie bedeutet, dass die zur Erfüllung der Auflage an den Dritten gezahlten Beträge nicht als Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit betrachtet werden können. Die Entscheidung stützt sich auf zivilrechtliche Grundsätze, insbesondere auf die Artikel 769 und 793 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die die Schenkung und ihre Modalitäten regeln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8875/2024 eine wichtige Klarstellung im Bereich der modalen Schenkung und ihrer Besteuerung darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Notwendigkeit bekräftigt, die liberale Natur von Schenkungen zu berücksichtigen und unangemessene Gleichsetzungen mit Einkünften aus unselbstständiger Arbeit zu vermeiden. Dieses Urteil bietet eine wertvolle Orientierung für Juristen und Steuerzahler und markiert einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Schenkern und Begünstigten.