Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zur Verordnung Nr. 8926 von 2024: Recht auf Monetarisierung der Feiertagsruhezeiten. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zur Verordnung Nr. 8926 von 2024: Recht auf Abgeltung von ausgefallenen Feiertagsruhetagen

Die jüngste Verordnung Nr. 8926 vom 4. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen zum Recht auf Abgeltung von ausgefallenen Feiertagsruhetagen im Kontext von Angestellten nicht-wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen. Diese Entscheidung, die die Berufung eines Arbeitnehmers abweist, unterstreicht, dass das Fehlen einer spezifischen vertraglichen Regelung die Abgeltung solcher Ruhetage nicht verhindert und sich an bestehende gesetzliche Bestimmungen anlehnt.

Der rechtliche Rahmen

Das Gesetz Nr. 937 von 1977, insbesondere die Artikel 1 und 2, legt das Recht auf Ruhetage für ausgefallene Feiertage fest. Artikel 1 sieht die Möglichkeit vor, diese Ruhetage in Anspruch zu nehmen, während Artikel 2 die Modalitäten ihrer Abgeltung darlegt. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Arbeitnehmer auch in Abwesenheit spezifischer Bestimmungen im nationalen Tarifvertrag (CCNL) für Angestellte nicht-wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen das Recht auf Abgeltung dieser Ruhetage am Ende ihres Arbeitsverhältnisses haben.

Die Leitsatzentscheidung

FEIERTAGE Ruhetage für ausgefallene Feiertage gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 937 von 1977 - Nichtinanspruchnahme - Recht auf deren Abgeltung - Bestehen - Fehlen von Bestimmungen im c.c.n.l. für Angestellte nicht-wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen - Irrelevanz. Das Fehlen einer spezifischen Regelung in der Tarifverhandlung für Angestellte nicht-wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen bezüglich der Nichtinanspruchnahme von Ruhetagen für ausgefallene Feiertage, die in Art. 1 des Gesetzes Nr. 937 von 1977 vorgesehen sind, kann nicht als Hindernis für deren Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen werden, sofern die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die die Abgeltung von Urlaubstagen ermöglichen, aufgrund der klaren Bestimmungen des Art. 2 dieses Gesetzes für die dort vorgesehenen vier Ruhetage und ihrer wesentlichen Gleichstellung mit Urlaubstagen.

Dieser Leitsatz unterstreicht, dass die Abgeltung nicht genommener Ruhetage möglich ist und dass die gesetzlichen Bestimmungen ausreichen, um dieses Recht zu gewährleisten. Das Gericht hat die Gleichstellung von Ruhetagen für ausgefallene Feiertage mit Urlaubstagen hervorgehoben, ein grundlegender Aspekt zum Verständnis der Tragweite der Entscheidung.

Praktische und juristische Auswirkungen

Die Auswirkungen dieser Verordnung sind für Arbeitnehmer und öffentliche Verwaltungen von erheblicher Bedeutung. Insbesondere können einige Kernpunkte aufgeführt werden:

  • Anerkennung des Rechts auf Abgeltung, auch in Abwesenheit spezifischer vertraglicher Bestimmungen.
  • Klarstellung der wesentlichen Gleichstellung zwischen Ruhetagen für ausgefallene Feiertage und Urlaubstagen.
  • Möglichkeit für Arbeitnehmer, das Recht auf Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen.

Diese Entscheidung fügt sich in eine bereits bestehende juristische Linie ein, wie frühere Urteile (Nr. 23697 von 2017, Nr. 18140 von 2022, Nr. 17724 von 2011 und Nr. 7400 von 2015) zeigen, die ähnliche Fragen behandelt haben und den Schutz der Rechte von Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor gestärkt haben.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8926 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern nicht-wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen darstellt. Sie klärt, dass die Angestellten Anspruch auf die Abgeltung von Ruhetagen für ausgefallene Feiertage haben, auch in Abwesenheit einer spezifischen vertraglichen Regelung. Dieses positive Signal unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung von Rechten und Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Fairness.

Anwaltskanzlei Bianucci