Das Urteil Nr. 11594 vom 30. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat sich zu einem Thema von großer Bedeutung im Bereich des Verwaltungs- und Strafrechts geäußert, insbesondere im Hinblick auf die Geldwäschevorschriften. Diese Entscheidung gibt Anlass zur Reflexion über die Rückwirkung günstigerer Gesetze und das Prinzip des „favor rei“, beides Grundprinzipien zum Schutz der Bürgerrechte und bei der Auslegung von Normen.
Der vom Gerichtshof geprüfte Fall fällt in den Kontext des Gesetzesdekrets Nr. 231 von 2007, das die Geldwäsche regelt. Insbesondere Artikel 69, wie er durch das Gesetzesdekret Nr. 90 von 2017 geändert wurde, führt die Möglichkeit ein, für Personen, die in Verfahren wegen Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften verwickelt sind, rückwirkend günstigere Normen anzuwenden.
Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften – Art. 69 des Gesetzesdekrets Nr. 231 von 2007 – Rückwirkung des nachfolgenden, günstigeren Gesetzes – Eintritt während des Sach- oder Rechtsmittelverfahrens – Auch von Amts wegen anwendbar – Begründung. Im Bereich der Geldwäschevorschriften sieht Art. 69 des Gesetzesdekrets Nr. 231 von 2007, eingeführt durch Art. 5, Abs. 2, des Gesetzesdekrets Nr. 90 von 2017, die Rückwirkung des nachfolgenden, günstigeren Gesetzes vor, was eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Nichtrückwirkung bei Sanktionen darstellt; wenn daher während des Sach- oder Rechtsmittelverfahrens günstigere Normen in Kraft treten, müssen diese auch von Amts wegen angewendet werden, da die rein öffentlich-rechtliche Natur und der Zweck des Prinzips des „favor rei“ Vorrang vor den Präklusionen haben, die sich aus den Regeln für Rechtsmittel ergeben.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat unter Anerkennung des Prinzips des „favor rei“ entschieden, dass neue, günstigere Normen, die während des Verfahrens entstehen, auch von Amts wegen angewendet werden müssen. Dieser garantistische Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Beteiligten, sondern spiegelt auch eine breitere Ausrichtung auf eine Justiz wider, die den Prinzipien der Gerechtigkeit und Angemessenheit entspricht. Die praktischen Folgen dieser Entscheidung können für die vielen Personen, die mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften konfrontiert sind, erheblich sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11594 von 2024 einen wichtigen Schritt für das italienische Geldwäscherecht darstellt. Die Rückwirkung günstigerer Normen, wie vom Gerichtshof festgelegt, stärkt nicht nur das Prinzip des „favor rei“, sondern unterstreicht auch die Bedeutung eines Rechtssystems, das sich weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Gerechtigkeit und den Schutz der individuellen Rechte anpasst. Juristische Fachleute und interessierte Parteien sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da die Auswirkungen des Urteils zukünftige Entscheidungen über Sanktionen und Haftung erheblich beeinflussen könnten.