Die jüngste Verordnung Nr. 11243 vom 26. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige Klarstellungen zu Wegerechten geliefert, einem Thema von großer Bedeutung im Zivilrecht. Dieses Urteil, das eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts L'Aquila aufgehoben hat, konzentriert sich auf die Frage des originären Erwerbs und der Übertragbarkeit der Dienstbarkeit, Schlüsselelemente für das Verständnis der Rechte von Grundstückseigentümern.
Das Wegerecht ist ein dingliches Recht, das es dem Eigentümer eines Grundstücks (herrschendes Grundstück) gestattet, über ein anderes Grundstück (dienendes Grundstück) zu gehen. Gemäß Artikel 1146 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Dienstbarkeit originär oder derivativ erworben werden. Das betreffende Urteil befasst sich hauptsächlich mit der erstgenannten Erwerbsform.
Wegerecht - Originärer Erwerb durch den Rechtsvorgänger - Bestehen - Derivativer Erwerb durch den Erwerber des Grundstücks - Übertragbarkeit der Dienstbarkeit - Folgen - Notwendigkeit der Feststellung des direkten Verhältnisses zwischen Erwerber und Grundstück - Ausschluss - Sachverhalt. Die Feststellung des originären Erwerbs des Wegerechts zugunsten des Rechtsvorgängers, der sein Grundstück derivativ überträgt, schließt nach dem Grundsatz der Übertragbarkeit der Dienstbarkeit die Notwendigkeit aus, die Existenz eines direkten Verhältnisses zwischen dem Rechtsnachfolger und dem erworbenen Grundstück festzustellen. (Im vorliegenden Fall hat der Oberste Gerichtshof das Urteil aufgehoben, das die Prüfung der Voraussetzungen gemäß Art. 1146 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Rechtsnachfolger eines Grundstücks, für das der Rechtsvorgänger bereits das Recht auf ein Wegerecht originär erworben hatte, für erforderlich hielt).
Das Gericht hat den Grundsatz der Übertragbarkeit der Dienstbarkeit bekräftigt, der besagt, dass eine Dienstbarkeit dem herrschenden Grundstück auch bei einer Übertragung an Dritte folgt. In diesem Sinne muss der Erwerber des Grundstücks kein direktes Verhältnis zu dem Grundstück nachweisen, auf dem die Dienstbarkeit lastet, da das Wegerecht bereits vom Rechtsvorgänger erworben wurde. Dieser Grundsatz vereinfacht die Situation für die Erwerber und vermeidet Komplikationen im Zusammenhang mit der Überprüfung bestehender Rechte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11243 von 2024 einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Klarheit bei Wegerechten darstellt. Sie bestätigt die Gültigkeit des Grundsatzes der Übertragbarkeit und vereinfacht die Verfahren für Grundstückserwerber, wodurch eine größere Sicherheit und ein besserer Schutz der Eigentumsrechte gewährleistet werden. Für Juristen und Grundstückseigentümer ist es unerlässlich, diese Bestimmungen zu verstehen, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.