Die jüngste Anordnung des Kassationsgerichtshofs Nr. 20327 vom 14. Juli 2023 bietet wichtige Reflexionspunkte bezüglich der Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen und der Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz. Der vorliegende Fall betrifft einen Arbeitnehmer, A.A., der Schadensersatz für immaterielle Schäden aufgrund berufsbedingter Krankheiten, die aus den Arbeitsbedingungen resultierten, forderte und die Verletzung von Sicherheitsvorschriften hervorhob.
In diesem Fall behauptete A.A., Schäden erlitten zu haben, da sein Arbeitgeber, E-DISTRIBUZIONE Spa, keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen habe. Das Gericht von Frosinone gab seiner Forderung statt, was vom Berufungsgericht Rom bestätigt wurde, das die Haftung des Arbeitgebers für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und für die unterlassene arbeitsmedizinische Vorsorge hervorhob.
Das Gericht bekräftigte, dass der Anspruch auf Schadensersatz für Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem der Schaden eingetreten ist, und nicht ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Kassationsgerichtshof unterstrich einige grundlegende Grundsätze bezüglich der Haftung des Arbeitgebers:
Das Urteil Nr. 20327 von 2023 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte der Arbeitnehmer dar und bekräftigt, dass die Haftung des Arbeitgebers für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit von grundlegender Bedeutung ist. Es hebt auch die Notwendigkeit einer angemessenen arbeitsmedizinischen Vorsorge und präventiver Maßnahmen hervor. Die Klarheit, mit der das Gericht die Frage der Verjährung behandelt hat, ist für Arbeitnehmer, die sich in ähnlichen Situationen befinden könnten, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es für Arbeitgeber unerlässlich, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.