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Verjährung und Haftung bei Schadensersatz: das Urteil Cass. civ. Nr. 20327 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verjährung und Haftung bei Schadensersatzansprüchen: Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 20327 von 2023

Die jüngste Anordnung des Kassationsgerichtshofs Nr. 20327 vom 14. Juli 2023 bietet wichtige Reflexionspunkte bezüglich der Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen und der Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz. Der vorliegende Fall betrifft einen Arbeitnehmer, A.A., der Schadensersatz für immaterielle Schäden aufgrund berufsbedingter Krankheiten, die aus den Arbeitsbedingungen resultierten, forderte und die Verletzung von Sicherheitsvorschriften hervorhob.

Der Kontext des Urteils

In diesem Fall behauptete A.A., Schäden erlitten zu haben, da sein Arbeitgeber, E-DISTRIBUZIONE Spa, keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen habe. Das Gericht von Frosinone gab seiner Forderung statt, was vom Berufungsgericht Rom bestätigt wurde, das die Haftung des Arbeitgebers für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und für die unterlassene arbeitsmedizinische Vorsorge hervorhob.

Das Gericht bekräftigte, dass der Anspruch auf Schadensersatz für Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem der Schaden eingetreten ist, und nicht ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bestätigte Rechtsgrundsätze

Der Kassationsgerichtshof unterstrich einige grundlegende Grundsätze bezüglich der Haftung des Arbeitgebers:

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer zu ergreifen, wie in Art. 2087 des Zivilgesetzbuches festgelegt.
  • Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung von Sicherheitsvorschriften resultieren, ist objektiver Natur, was bedeutet, dass die Schuld des Arbeitgebers nicht nachgewiesen werden muss.
  • Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beginnt ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Schadens und nicht ab der Beendigung des Arbeitsvertrags.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 20327 von 2023 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte der Arbeitnehmer dar und bekräftigt, dass die Haftung des Arbeitgebers für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit von grundlegender Bedeutung ist. Es hebt auch die Notwendigkeit einer angemessenen arbeitsmedizinischen Vorsorge und präventiver Maßnahmen hervor. Die Klarheit, mit der das Gericht die Frage der Verjährung behandelt hat, ist für Arbeitnehmer, die sich in ähnlichen Situationen befinden könnten, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es für Arbeitgeber unerlässlich, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

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