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Zuweisung Mietwohnung nach Trennung | Rechte und Miete
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Die Verwaltung des Mietobjekts während der Trennung

Trennung oder Scheidung bringen tiefgreifende Unsicherheiten mit sich, und eine der dringendsten betrifft die Zukunft des Familienheims, insbesondere wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Zu verstehen, wer das Recht hat, in der Wohnung zu bleiben, wer für die Miete aufkommen muss und wie die Beziehung zum Vermieter zu gestalten ist, ist entscheidend, um diesen heiklen Übergang mit mehr Gelassenheit zu bewältigen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci die Ehegatten dabei, diese Aspekte klar zu definieren und die Rechte aller Beteiligten zu wahren, mit besonderem Augenmerk auf das Wohl der Kinder.

Die Regelung der Zuweisung des Familienheims zur Miete

Das italienische Recht legt durch Artikel 337-sexies des Zivilgesetzbuches einen Grundsatz fest: Der Genuss des Familienheims wird vorrangig unter Berücksichtigung des Interesses der Kinder zugewiesen. Das bedeutet, dass das Gericht die Wohnung in der Regel dem Elternteil zuweist, bei dem die Kinder überwiegend leben, auch wenn dieser nicht der Inhaber des Mietvertrags ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Minderjährigen die Möglichkeit zu geben, das häusliche Umfeld, in dem sie aufgewachsen sind, zu erhalten und die Traumata der Veränderung zu minimieren.

Eine direkte Folge dieser Entscheidung ist die automatische Übernahme des Mietvertrags. Der zugewiesene Ehegatte tritt rechtlich in die Position des Ehegatten ein, der den Vertrag ursprünglich unterzeichnet hat, und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Es ist wichtig zu betonen, dass der Immobilieneigentümer dieser Nachfolge nicht widersprechen kann, da sie gesetzlich zum Schutz eines höheren Interesses vorgeschrieben ist. Die daraus resultierende Hauptpflicht ist die Zahlung der Miete und der Nebenkosten, die von da an auf den Ehegatten übergehen, der in der Immobilie verbleibt.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht in Mailand, konzentriert sich auf eine strategische und personalisierte Verwaltung der Angelegenheit. Ziel ist es nicht nur, die Zuweisung des Hauses zu erreichen, sondern eine umfassende Vereinbarung zu erzielen, die fair und nachhaltig ist. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Situation beider Ehegatten, um die Auswirkungen der Miete auf den Unterhaltsvorschuss zu bestimmen und zukünftige Konflikte zu vermeiden. Der wirtschaftliche Wert des Genusses des Hauses wird vom Gericht bei der Festlegung der Unterhaltspflichten berücksichtigt.

Die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand bevorzugt, wo immer möglich, einvernehmliche Lösungen, die schnellere und weniger traumatische Vereinbarungen für die gesamte Familie ermöglichen. Durch Verhandlungen können alle wirtschaftlichen und praktischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Haus klar und gemeinsam geregelt werden. Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden können, ist Rechtsanwalt Marco Bianucci bereit, Sie im Gerichtsverfahren zu unterstützen, um Ihre Rechte und die Ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen und eine solide Verteidigung zu gewährleisten, die auf einer tiefen Kenntnis der Materie basiert.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Miete für das eheliche Haus nach der Trennung?

Grundsätzlich sind die Miete und die ordentlichen Kosten von dem Ehegatten zu tragen, dem das Haus zugewiesen wird. Das Gericht berücksichtigt diese Kosten jedoch bei der Festlegung der Höhe des Unterhaltsvorschusses für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und die Kinder. Daher kann der nicht zugewiesene Ehegatte verpflichtet sein, einen höheren Vorschuss zu zahlen, um indirekt die Mietkosten zu decken.

Kann der Vermieter dem Übergang des Mietvertrags widersprechen?

Nein, der Vermieter kann nicht widersprechen. Die vom Gericht erlassene Zuweisungsentscheidung für das Familienheim führt zu einer automatischen Nachfolge im Mietvertrag, wie gesetzlich vorgesehen (Gesetz Nr. 392/1978). Der zugewiesene Ehegatte tritt in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Mieters ein. Es ist jedoch ratsam, den Vermieter formell über die gerichtliche Entscheidung zu informieren.

Was passiert, wenn der Ehegatte, der den Vertrag unterzeichnet hat, vor der Trennung auszieht?

Bis eine gerichtliche Entscheidung über die Zuweisung des Hauses vorliegt, bleibt der Ehegatte, der den Mietvertrag unterzeichnet hat, der alleinige Schuldner gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung. Der Auszug aus dem Haus entbindet ihn nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Daher ist es entscheidend, die Situation so schnell wie möglich durch eine Trennungsvereinbarung oder einen Gerichtsantrag zu regeln.

Ist die Zuweisung des Familienheims zur Miete endgültig?

Nein, das Recht, im Familienheim zu wohnen, ist nicht für immer. Es erlischt, wenn der zugewiesene Bewohner nicht ständig dort wohnt, eine neue stabile Beziehung eingeht oder wieder heiratet, oder wenn die Kinder volljährig und wirtschaftlich unabhängig werden oder nicht mehr mit dem zugewiesenen Elternteil zusammenleben. In diesen Fällen kann eine Aufhebung der Zuweisungsentscheidung beantragt werden.

Bewertung Ihres Falls in Mailand

Die Verwaltung der Zuweisung des Familienheims zur Miete erfordert Fachwissen und Liebe zum Detail, um wirtschaftliche und persönliche Auswirkungen zu vermeiden. Wenn Sie in Mailand eine Trennung oder Scheidung durchlaufen und Ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen möchten, können Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci wenden. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine klare und professionelle Bewertung Ihrer Situation. Die Kanzlei befindet sich in der Via Alberto da Giussano, 26, und bietet juristische Unterstützung, die darauf abzielt, die beste Lösung für Sie und Ihre Familie zu finden.