Wenn ein Paar das Ende seiner Ehe erlebt, ist die Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen oft der Punkt, an dem die Reibungen am größten sind. Die Frage wird besonders heikel, wenn einer der Ehepartner eine Führungsposition oder eine hohe Managementposition innehat. In diesen Fällen besteht die Vergütung nicht nur aus dem monatlichen Grundgehalt, sondern umfasst eine Reihe komplexer variabler Komponenten wie jährliche Boni, langfristige Anreizpläne (LTI), Aktienoptionen und Restricted Stock Units (RSU).
Als Scheidungsanwalt in Mailand, dem pulsierenden Herzen der italienischen Wirtschaft und Sitz zahlreicher multinationaler Unternehmen, stehe ich häufig vor der Herausforderung, diese Vergütungsposten korrekt zu qualifizieren. Das Hauptproblem besteht darin, festzustellen, ob und wie diese Beträge, die oft verdient, aber noch nicht erhalten (oder verzögert erhalten) wurden, in die Berechnung des Scheidungsunterhalts oder in die Bestimmung des Anteils am TFR (Abfindung) einfließen, der dem Ex-Ehepartner zusteht. Eine ungenaue Bewertung kann zu erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewichten führen und die Rechte einer der Parteien beeinträchtigen.
Die italienische Rechtsprechung hat durch zahlreiche Entscheidungen des Obersten Kassationsgerichts den Grundsatz der umfassenden Berücksichtigung des Einkommens bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten festgelegt. Das bedeutet, dass der Richter bei der Festsetzung des Unterhalts- oder Scheidungsunterhalts alle wirtschaftlichen Vorteile berücksichtigen muss, über die die Person verfügt, einschließlich zusätzlicher und variabler Zahlungen.
Die aufgeschobene Natur einiger Boni (wie LTI-Pläne, die sich über mehrere Jahre entwickeln) wirft jedoch relevante technische Fragen auf. Es ist notwendig zu unterscheiden, was während der ehelichen Gemeinschaft tatsächlich zum Vermögen des Managers gehört hat und was die Arbeitstätigkeit nach der Trennung vergütet. Darüber hinaus ist auch für die Berechnung des Anteils von 40 % am TFR, der dem Ex-Ehepartner zusteht (Art. 12-bis L. 898/1970), von grundlegender Bedeutung zu analysieren, ob die Boni Vergütungscharakter haben und ob sie in die Berechnungsgrundlage für die Abfindung einbezogen wurden.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand, verfolgt eine strenge Analysemethode bei der Abwicklung von Scheidungen, die Führungskräfte betreffen. Wir lesen nicht nur die Steuererklärung, die oft ein teilweises oder vergangenes Bild der wirtschaftlichen Realität liefert. Unser Ansatz beinhaltet eine detaillierte Prüfung von Arbeitsverträgen, Aktienoptionsplänen und Unternehmensrichtlinien bezüglich Boni.
Die Strategie der Kanzlei basiert auf der korrekten zeitlichen Zuordnung der Ressourcen. Es ist beispielsweise unerlässlich, den Vesting-Zeitraum (Fälligkeit) von Aktienoptionen zu verstehen, um festzustellen, ob sie das Ergebnis der während der Ehe erbrachten Arbeitsleistung sind oder nicht. Als erfahrener Anwalt für Erb- und Familienrecht arbeitet Rechtsanwalt Marco Bianucci bei Bedarf mit Finanzberatern zusammen, um diese Vermögenswerte korrekt zu bewerten und sicherzustellen, dass der Mandant, sei es der Manager oder der wirtschaftlich schwächere Ehepartner, eine faire, transparente und unanfechtbare Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen erhält.
Ja, im Allgemeinen werden Boni, die während der Gültigkeit der Ehe verdient wurden, auch wenn sie später ausgezahlt werden, als Teil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Ehepartners betrachtet. Es ist jedoch unerlässlich, die Bonusregelung zu analysieren, um zu verstehen, ob sie ausschließlich an vergangene Ergebnisse gebunden ist oder ob eine zukünftige Anwesenheit im Unternehmen erforderlich ist, was ihre Bewertung vor Gericht beeinflussen könnte.
Aktienoptionen stellen ein Optionsrecht und kein sofortiges Gut dar. Wenn die Option während der Ehe ausgeübt wurde, fallen die daraus resultierenden Aktien in die Gemeinschaft (falls vorhanden) oder in das bewertbare Vermögen. Wenn die Option noch nicht ausübbar ist, ist die Frage komplexer und erfordert eine technische Analyse, um festzustellen, ob der latente Wert für den Scheidungsunterhalt berücksichtigt werden muss.
Der Ex-Ehepartner, der Anspruch auf Scheidungsunterhalt hat und nicht wieder verheiratet ist, hat Anspruch auf einen Prozentsatz der vom anderen Ehepartner erhaltenen Abfindung, der sich auf die Jahre bezieht, in denen das Arbeitsverhältnis mit der Ehe zusammenfiel. Wenn Produktionsprämien und Boni gemäß Gesetz und Tarifvertrag in das TFR einbezogen werden können, erhöhen sie die Basis, auf der der Anteil des Ex-Ehepartners berechnet wird.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer unterstützten Verhandlung haben die Parteien eine weitreichende vertragliche Autonomie. Es ist möglich, Pauschalvereinbarungen (einmalige Zahlungen) zu treffen, die alle zukünftigen Ansprüche, einschließlich derer auf Boni und spätere wirtschaftliche Verbesserungen, abschließen. Diese Lösung wird oft von Rechtsanwalt Marco Bianucci empfohlen, um einen endgültigen und sicheren Abschluss der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Parteien zu gewährleisten.
Die Verwaltung von Managerboni und Anreizplänen im Rahmen einer Trennung erfordert spezifische Kompetenzen und einen analytischen Ansatz. Wenn Sie ein Manager oder der Ehepartner eines Managers sind und das Ende Ihrer Ehe erleben, ist es entscheidend, nichts dem Zufall zu überlassen. Rechtsanwalt Marco Bianucci empfängt Sie in seiner Kanzlei in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, um Ihre Vermögenssituation zu prüfen und die wirksamste Strategie zum Schutz Ihrer Interessen zu definieren.