Das Urteil Nr. 22903 vom 19. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert bedeutende Einblicke in die Regelung von Invaliditätspensionen für Notare. Insbesondere hat das Gericht bekräftigt, dass die Anerkennung einer Invaliditätspension an die tatsächliche oder rechtlich mögliche Ausübung der notariellen Funktionen gebunden ist und somit die Möglichkeit ausschließt, eine solche Pension im Falle einer berufsrechtlichen Suspendierung zu beziehen.
Das Gericht bezog sich auf Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b) der Satzung über die Vorsorge und Solidarität der Nationalen Notarkasse (Cassa Nazionale del Notariato) und stellte fest:
Grundsätzlich. Art. 10 Abs. 1 lit. b) der Satzung für die Vorsorge- und Solidaritätstätigkeit der Nationalen Notarkasse ist eine vertragliche Bestimmung, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung entzogen ist und – im Einklang mit den Gründen, die die Körperschaft in ihrer Autonomie dem Schutz ihrer Mitglieder zugeschrieben hat – so auszulegen ist, dass die Anerkennung der Invaliditätspension die laufende oder jedenfalls rechtlich mögliche Ausübung der notariellen Funktionen und die Unmöglichkeit deren Fortsetzung aus einem eingetretenen Invaliditätsgrund voraussetzt. (Im vorliegenden Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof das Berufungsurteil, das die Klage eines Notars abgewiesen hatte, der gezwungen war, seine Tätigkeit viele Jahre zuvor aufgrund einer Disziplinarmaßnahme auszusetzen).
Diese Auslegung unterstreicht die Bedeutung der aktiven Ausübung notarieller Funktionen und schafft eine klare Unterscheidung zwischen Invalidität und den Folgen von Disziplinarmaßnahmen. Daher kann ein Notar, der wegen disziplinarischer Gründe suspendiert wurde, keine Invaliditätspension beanspruchen, auch wenn sein Gesundheitszustand ihm die Ausübung nicht gestattet.
Die Implikationen dieser Anordnung sind vielfältig und lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Notare und Rechtsanwälte dar, die sich mit dem Vorsorgerecht befassen, da es den Kontext klärt, in dem eine Invaliditätspension beantragt werden kann, und welche Grenzen dieser Antrag hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22903 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine wichtige Auslegung der Satzung der Nationalen Notarkasse darstellt und klärt, dass die Anerkennung der Invaliditätspension nicht automatisch erfolgt und von der tatsächlichen Ausübung der notariellen Funktionen begleitet sein muss. Diese Entscheidung regt dazu an, über die Bedeutung eines angemessenen Schutzes für die Fachleute des Sektors nachzudenken, aber auch über die Notwendigkeit einer korrekten Einordnung von Invaliditätssituationen im Verhältnis zu etwaigen Disziplinarmaßnahmen.