Das Urteil Nr. 22032 vom 5. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), unter dem Vorsitz von L. O., stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der Ersitzung und der Unterbrechung des Besitzes dar. Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass nebenordentliche gerichtliche Anträge, die an eine andere Justizbehörde als das Zivilgericht gerichtet sind, Besitzunterbrechungswirkungen haben können, sofern sie über die erforderliche "potestas" verfügen. Dieser Grundsatz eröffnet neue Möglichkeiten für Besitzer, insbesondere in Situationen von Streitigkeiten über illegale Bauwerke.
Gemäß den Artikeln 1165 und 2943 des Zivilgesetzbuches müssen die Besitzunterbrechungshandlungen zwingend vorgesehen sein und können Handlungen mit Wiedererlangungs- und Abrisscharakter umfassen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat im vorliegenden Fall ein Urteil des Berufungsgerichts Rom (Corte d'Appello di Roma) aufgehoben, das einem Antrag auf Abriss eines illegalen Bauwerks, der vor dem Verwaltungsgericht gestellt wurde, die unterbrechende Wirkung absprach. Dies wirft Fragen nach den notwendigen Bedingungen auf, unter denen solche Anträge die Ersitzung tatsächlich unterbrechen können.
Zwingende Natur der unterbrechenden Handlungen – Nebenordentliche gerichtliche Anträge, die an eine andere Justizbehörde als das Zivilgericht gerichtet sind – Eignung zur Unterbrechung – Bestehen – Bedingungen – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Ersitzung können die Besitzunterbrechungshandlungen, die Wiedererlangungs- und Abrisscharakter haben und zwingend durch die kombinierte Anwendung der Art. 1165 und 2943 ZGB vorgesehen sind, auch in nebenordentlichen gerichtlichen Anträgen im Verhältnis zu anderen Anträgen bestehen, die an eine andere Justizbehörde als das ordentliche Gericht gerichtet sind, sofern diese über die erforderliche "potestas" verfügt. (In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof das Urteil aufgehoben, das einem Antrag auf Verurteilung zum Abriss eines illegalen Bauwerks, der vor dem Verwaltungsgericht gestellt und nebenordentlich zu dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Baus war, die unterbrechende Wirkung absprach).
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat erhebliche Auswirkungen für Besitzer, die sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit illegalen Bauwerken auseinandersetzen müssen. Dank dieses Urteils wird klar, dass rechtliche Schritte im verwaltungsrechtlichen Kontext direkte Auswirkungen auf den Besitz und damit auf die Ersitzung haben können. Dies bietet Besitzern mehr Flexibilität bei der Wahl der rechtlichen Schritte, die sie zur Wahrung ihrer Rechte unternehmen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22032 von 2024 einen Schritt nach vorn im Verständnis der zwingenden Natur der unterbrechenden Handlungen im Rahmen der Ersitzung darstellt. Dank dieser Entscheidung können Besitzer neue rechtliche Strategien zur Wahrung ihrer Rechte in Betracht ziehen, mit einer klaren Öffnung für die Nutzung von nebenordentlichen gerichtlichen Anträgen auch im Verwaltungsbereich. Dies stärkt den Schutz von Besitzrechten und bietet neue Instrumente zur Bewältigung rechtlicher Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ersitzung.