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Kommentar zum Urteil Nr. 37978 von 2023: Misshandlung in der Familie und Anerkennung der Menschenwürde | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 37978 von 2023: Familienmisshandlung und Anerkennung der Menschenwürde

Das Urteil Nr. 37978 vom 3. Juli 2023, hinterlegt am 15. September 2023, bietet eine wichtige Reflexion über Familienmisshandlung und hebt die Unterscheidung zwischen normalen Konflikten innerhalb eines Paares und Verhaltensweisen hervor, die die Menschenwürde verletzen. Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der zunehmend auf den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, sei sie physischer oder psychischer Natur, achtet.

Der Begriff der Familienmisshandlung

Nach Ansicht des Gerichts ist das Verbrechen der Misshandlung durch wiederholtes, auch nicht systematisches Verhalten gekennzeichnet, das darauf abzielt, die Würde und Identität des Opfers zu verletzen. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass ein einzelner Gewaltexzess nicht ausreicht, um das Verbrechen zu begründen; vielmehr muss die Komplexität der Handlungen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Das Urteil unterstreicht, dass sich solche Verhaltensweisen sowohl durch physische als auch durch psychische Gewalt manifestieren können.

OBJEKTIVES (MATERELLES) ELEMENT - Misshandelndes Verhalten - Begriff - Sachverhalt. Im Hinblick auf Familienmisshandlung ist das Verbrechen durch wiederholtes, wenn auch nicht systematisches Verhalten gekennzeichnet, das, insgesamt bewertet, darauf abzielt, die Würde und Identität des Opfers durch physische oder psychische Gewalt zu verletzen und dessen Selbstbestimmungsbereich einzuschränken. (In Anwendung des Grundsatzes hat das Gericht das Urteil aus zivilrechtlicher Sicht aufgehoben, das das übergriffige Verhalten, das vom Angeklagten einseitig gegenüber der Lebensgefährtin "more uxorio" ausgeübt wurde, als Ausdruck gewöhnlicher "Paarstreitigkeiten" angesehen hatte, die stattdessen voraussetzen, dass die Partner der Beziehung, auch heftig, aber auf einer paritätischen Ebene der gegenseitigen Akzeptanz des Rechts jedes Einzelnen, seinen Standpunkt auszudrücken, aufeinandertreffen.)

Unterscheidung zwischen Streitigkeiten und Misshandlung

Einer der bedeutendsten Aspekte des Urteils ist die Unterscheidung zwischen der typischen Streitlust eines Paares und Misshandlungen. Das Gericht hat eine frühere Entscheidung aufgehoben, die das Verhalten des Angeklagten als bloßen Ausdruck von Konflikt angesehen hatte, und die Notwendigkeit einer paritätischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien hervorgehoben. Wenn in einer Beziehung eine Auseinandersetzung stattfindet, auch eine heftige, aber immer unter Wahrung der gegenseitigen Rechte, kann nicht von Misshandlung gesprochen werden. Im Gegenteil, wenn einer der Partner Kontrolle oder Übergriffe auf den anderen ausübt, liegt ein Missbrauchskontext vor.

  • Anerkennung der Würde des Opfers.
  • Wiederholtes Verhalten als konstitutives Element des Verbrechens.
  • Unterscheidung zwischen Konflikt und Gewalt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37978 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Familienmisshandlung dar und hebt die Bedeutung der Anerkennung und des Schutzes der Würde der Opfer hervor. Es bietet eine klare Orientierung für Richter und Juristen und betont, dass Gewalt, sei sie physisch oder psychisch, nicht als bloße Streitlust gerechtfertigt werden kann. Es ist von grundlegender Bedeutung, weiterhin eine Kultur des Respekts und der Gleichheit innerhalb von Beziehungen zu fördern, damit jeder Einzelne seine Selbstbestimmung frei ausüben kann, ohne Gewalt oder Missbrauch befürchten zu müssen.

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