Das Urteil Nr. 37789 vom 3. Juli 2023, hinterlegt am 14. September 2023, stellt einen wichtigen Eingriff des Obersten Kassationsgerichtshofs in Bezug auf Anfechtungen und die neue durch die Cartabia-Reform eingeführte Disziplin dar. Insbesondere hat der Gerichtshof die Relevanz des Datums der Verlesung des Tenors im Vergleich zu dem der Hinterlegung der Begründung klargestellt und damit einen Grundsatz für anhängige Verfahren festgelegt.
Die Cartabia-Reform hat durch das Gesetzesdekret Nr. 150 vom 10. Oktober 2022 bedeutende Änderungen der Strafprozessordnung eingeführt, insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Anfechtungen. Artikel 89 Absatz 3 legt eine Übergangsregelung für Anfechtungen fest, die die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen an den Zeitpunkt der Verlesung des Tenors und nicht an die Hinterlegung der Begründung bindet.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, wie der Gerichtshof das neue Regime auf Fälle angewendet hat, in denen der Angeklagte in Abwesenheit verurteilt wurde, wie im Fall von M. J., dessen Anfechtung als verspätet abgewiesen wurde.
Des in Abwesenheit verurteilten Angeklagten – Neue Disziplin, eingeführt durch die sogenannte Cartabia-Reform in Bezug auf anhängige Verfahren – Übergangsbestimmungen – Relevanz des Datums der Verlesung des Tenors – Bestehen – Sachverhalt. Im Bereich der Anfechtungen ist die Frist, an die die Übergangsregelung gemäß Art. 89 Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, die Anwendbarkeit des neuen Regimes gemäß Art. 581 Abs. 1-ter und 1-quater sowie Art. 585 Abs. 1-bis der StPO bindet, auf den Zeitpunkt der Verlesung des Tenors und nicht auf den der Hinterlegung der Begründung zu beziehen. (In Anwendung des Grundsatzes hielt der Gerichtshof die Entscheidung für unanfechtbar, die die Berufung gegen ein Urteil, das vor dem 30. Dezember 2022 erlassen wurde, mit einer Frist für die Hinterlegung der Begründung nach diesem Datum als verspätet erklärt hatte, mit der Begründung, dass Art. 585 Abs. 1-bis der StPO nicht anwendbar sei.)
Der Gerichtshof hat somit festgestellt, dass zur Bestimmung, ob eine Berufung als verspätet gilt, auf den Zeitpunkt der Verlesung des Tenors des Urteils und nicht auf das Datum der Hinterlegung der Begründung Bezug genommen werden muss. Diese Unterscheidung führt zu mehr Klarheit und Sicherheit im Strafverfahren und vermeidet Probleme, die sich aus unterschiedlichen Interpretationen der Zeitabläufe ergeben.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind nicht nur für den spezifischen Fall, sondern für alle laufenden Strafverfahren von Bedeutung. Die Parteien eines Verfahrens müssen den Fristen für Anfechtungen besondere Aufmerksamkeit schenken, da nun klar ist, dass das Datum der Verlesung des Tenors eine entscheidende Rolle spielt. Rechtsanwälte, die Anfechtungsfälle betreuen, müssen daher ihre Strategie und Beratung unter Berücksichtigung dieser neuen Ausrichtung anpassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37789 von 2023 eine wichtige Auslegung der Cartabia-Reform darstellt und die Bedeutung des Datums der Verlesung des Tenors bei der Bearbeitung von Anfechtungen hervorhebt. Anwälte und Rechtsexperten müssen über diese Änderungen auf dem Laufenden bleiben und sicherstellen, dass die Rechte ihrer Mandanten stets im Einklang mit den neuen Bestimmungen geschützt werden.