Das jüngste Urteil Nr. 38368 vom 4. Juli 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat einen entscheidenden Aspekt des Strafrechts bezüglich des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln beleuchtet. Insbesondere hat der Gerichtshof klargestellt, wann dieses Verbrechen vollendet ist, und festgelegt, dass der Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien ausreicht, ohne dass die materielle Übergabe der Substanz erforderlich ist. Dieses Urteil bietet interessante Anregungen zur Vertiefung des Themas und der damit verbundenen rechtlichen Implikationen.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln mit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer vollendet ist, welche die wesentlichen Elemente wie Menge, Qualität und Preis der Substanz enthalten muss. Dies bedeutet, dass das Verbrechen als vollendet gilt, auch wenn die Droge nicht tatsächlich übergeben wird. Die Entscheidung basiert auf der Auslegung von Artikel 73 des DPR 309/1990, der die Bestimmungen über Betäubungsmittel regelt.
Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Zeitpunkt der Vollendung - Abschluss der Vereinbarung - Ausreichend - Erlangung des materiellen Besitzes der Substanz - Erforderlich - Ausschluss - Sachverhalt. Das Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln ist mit dem Abschluss der Parteivereinbarung über Gegenstand und Verkaufsbedingungen der Substanz (Menge, Qualität und Preis) vollendet, ohne dass es einer Übergabe an den Käufer bedarf. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Gerichtshof die Entscheidung, die das fragliche Verbrechen als vollendet und nicht als Versuch gewertet hatte, nur aufgrund der Entsendung eines Kuriers durch den Käufer zur Abholung des Betäubungsmittels im Ausland, in Übereinstimmung mit den mit dem Lieferanten getroffenen telefonischen Vereinbarungen, ohne dass es zu einer materiellen Übergabe der Droge kam, als fehlerfrei beurteilt).
Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für Juristen und Personen, die in Drogendelikte verwickelt sind. Da der Gerichtshof den Abschluss der Vereinbarung als ausreichend für die Vollendung des Verbrechens ansieht, ohne dass eine Übergabe erforderlich ist, ändert sich der Ansatz bei Ermittlungen und Beweisführung für Drogendelikte radikal. Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften müssen sich nun stärker auf die Sammlung von Beweisen bezüglich der Vereinbarungen konzentrieren, anstatt auf den Nachweis der materiellen Übergabe der Substanz.
Das Urteil Nr. 38368/2023 stellt einen bedeutenden Bezugspunkt in der Rechtslandschaft bezüglich des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln dar. Es klärt, dass das Verbrechen mit dem bloßen Abschluss einer Vereinbarung als vollendet gilt, und stärkt somit die strafrechtliche Verantwortung derjenigen, die an solchen illegalen Aktivitäten beteiligt sind. Für Juristen ist es von grundlegender Bedeutung, diesen Grundsatz bei der Vorbereitung von Verteidigungen und der Führung von Drogendelikten zu berücksichtigen, da sich die Natur des Verbrechens mit der Rechtsprechung weiterentwickelt.