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Urteil Nr. 16929 von 2023: Die Bedeutung der Dokumentation bei der polizeilichen Ermittlungstätigkeit | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 16929 von 2023: Die Bedeutung der Dokumentation bei der polizeilichen Ermittlungstätigkeit

Das Urteil Nr. 16929 vom 1. Februar 2023, hinterlegt am 20. April 2023, bietet eine wichtige Reflexion über die Verpflichtung zur Dokumentation im Rahmen von Vorermittlungen, insbesondere in Bezug auf die Tätigkeiten der Kriminalpolizei. Dieses Thema ist von entscheidender Bedeutung, da es die Grundfreiheiten der Bürger und die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen direkt betrifft. Der Oberste Kassationsgerichtshof, unter dem Vorsitz von C. Z. und mit R. C. als Berichterstatter, hat wichtige Aspekte bezüglich der Erstellung von Akten und der Folgen etwaiger Mängel geklärt.

Der rechtliche Rahmen und die Auswirkungen des Urteils

Das Urteil unterstreicht, dass Artikel 357 der Strafprozessordnung die Verpflichtung zur Erstellung von Akten sowohl für typische als auch für atypische Tätigkeiten der Kriminalpolizei festlegt. Diese Akten sind nicht nur für die Gewährleistung der Transparenz der Ermittlungen von grundlegender Bedeutung, sondern auch für den Schutz der Rechte und Freiheiten der beteiligten Personen. Das Gericht hat hervorgehoben, dass die Dokumentation in einem angemessenen Zeitraum erfolgen muss, hat jedoch keine Nichtigkeit der Akten bei verspäteter Erstellung vorgesehen, sofern dies ohne Fristablauf geschieht.

DOKUMENTATION DER TÄTIGKEIT - Dringende Ermittlungen - Dokumentationspflicht - Gründe - Verspätete Erstellung - Folgen - Unbrauchbarkeit - Ausschluss. Die Verpflichtung zur Erstellung der in Art. 357 StPO genannten Akten – die sowohl für typische dringende Tätigkeiten und Ermittlungen, die nach Übernahme der Ermittlungsleitung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, als auch für atypische Tätigkeiten, die von den Kriminalpolizeibehörden außerhalb von Ermittlungsaufträgen der Justizbehörde durchgeführt werden, gilt, da es sich um Tätigkeiten handelt, die die Grundfreiheiten wie die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigen und daher einer notwendigen Legitimitätsprüfung bedürfen – ist nicht unter Androhung der Unbrauchbarkeit vorgesehen, da die Dokumentationstätigkeit mangels einer zwingenden Frist auch nachträglich erfolgen kann.

Praktische Folgen des Urteils

Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat wichtige praktische Auswirkungen auf Vorermittlungen. Insbesondere:

  • Anerkennung der Gültigkeit nachträglich erstellter Akten, sofern keine zwingenden Fristen bestehen.
  • Stärkung der Notwendigkeit einer angemessenen Dokumentation zum Schutz der Bürgerrechte.
  • Klarheit über die Verantwortlichkeiten der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung von Ermittlungen.

Das Urteil fügt sich in einen breiteren Kontext des Schutzes von Grundrechten und -freiheiten ein, wie er in der europäischen und italienischen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Verfassungsgericht hat seinerseits bereits ähnliche Fragen behandelt und die Bedeutung der Gewährleistung eines fairen Verfahrens und des Schutzes personenbezogener Daten hervorgehoben.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 16929 von 2023 einen Fortschritt bei der Festlegung der Vorschriften für die Tätigkeit der Kriminalpolizei darstellt. Es bekräftigt die Bedeutung der Dokumentation als Garant für die Rechte der Bürger und klärt die Folgen einer möglichen verspäteten Erstellung. Für Juristen ist es von grundlegender Bedeutung, diese Anweisungen zu verstehen und anzuwenden, um die Rechtmäßigkeit von Ermittlungen und den Schutz personenbezogener Daten in Strafverfahren zu gewährleisten.

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