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Kommentar zum Urteil Nr. 20276 von 2023: Das Verbot der 'reformatio in peius' und die mildernden Umstände | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 20276 von 2023: Das Verbot der 'reformatio in peius' und die Strafmilderungsgründe

Das Urteil Nr. 20276 vom 21. Februar 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Klarstellung zum Verbot der 'reformatio in peius' im Rahmen der Strafjustiz dar. Diese Entscheidung, in der M. P.M. F. als Angeklagter fungierte, befasst sich mit grundlegenden Themen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Strafmilderungsgründen und der korrekten Anwendung von Strafen im Falle von Berufungen durch den Angeklagten.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall analysierte das Gericht eine Situation, in der das Berufungsgericht, dem Berufungsantrag des Angeklagten stattgab, das Vorhandensein eines zuvor verweigerten Strafmilderungsgrundes anerkannte. Die zentrale Frage betrifft, wie sich diese Anerkennung auf die insgesamt verhängte Strafe auswirkt, nicht nur für die Hauptstraftat, sondern auch für die Nebenstraftaten, die durch das Band der Fortsetzungszusammenhangs verbunden sind.

Nach dem Grundsatz der 'reformatio in peius' darf das Gericht die Situation des Angeklagten im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil nicht verschlechtern, es sei denn, es gibt eine angemessene und spezifische Begründung. Wenn daher ein Strafmilderungsgrund anerkannt wird, muss die Strafe reduziert werden, es sei denn, die Strafverschärfung für die Nebenstraftaten ist ordnungsgemäß begründet.

Die Bedeutung des Verbots der 'reformatio in peius'

VERBOT DER "REFORMATIO IN PEIUS" - Berufung nur durch den Angeklagten - Urteil - Anerkennung eines Strafmilderungsgrundes, der die Hauptstraftat und die Nebenstraftaten beeinflusst - Anwendung einer niedrigeren Grundstrafe und Bestätigung der Erhöhung der für die Nebenstraftaten verhängten Strafe - Begründungspflicht - Vorliegen - Sachverhalt. Im Hinblick auf das Verbot der "reformatio in peius" ist das Berufungsgericht, das dem vom alleinigen Angeklagten vorgebrachten Berufungsantrag stattgibt, der sich auf eine regiudicata bezieht, die aus mehreren durch das Band der Fortsetzungszusammenhangs verbundenen Straftaten besteht, verpflichtet, das Vorhandensein eines zuvor verweigerten Strafmilderungsgrundes anzuerkennen, der sowohl die Grundstrafe als auch andere für die Berechnung relevante Elemente beeinflusst. Es ist verpflichtet, die insgesamt verhängte Strafe in Bezug auf die Hauptstraftat und die Nebenstraftaten zu reduzieren, es sei denn, für letztere wird mit angemessener Begründung die zuvor verfügte Erhöhung bestätigt und unter der Bedingung, dass das Endergebnis der Operation eine insgesamt geringere Strafe impliziert als die zuvor verhängte. (Sachverhalt bezüglich Sexualdelikten, in dem der Gerichtshof die Entscheidung ohne Zurückverweisung aufhob, mit der angesichts der vollständigen Wiedergutmachung des Schadens, die nach der erstinstanzlichen Verurteilung auch in Bezug auf jede der Nebenstraftaten erfolgte, die zuvor für diese Unrechtmäßigkeiten verfügten Erhöhungen ohne spezifische Begründung bestätigt wurden).

Dieser Grundsatz ist wesentlich, um zu gewährleisten, dass der Angeklagte im Falle einer Berufung keine Verschärfung der Strafe erleidet, ein Aspekt, der sowohl durch italienische als auch durch europäische Normen geschützt ist, wie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Darüber hinaus legt die neue Strafprozessordnung in Art. 597 klar fest, wie das Berufungsgericht zu verfahren hat.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 20276 von 2023 unterstreicht die Bedeutung der Begründung im Strafverfahren und die Achtung der Rechte der Angeklagten. Die Anerkennung eines Strafmilderungsgrundes ohne angemessene Reduzierung der Gesamtstrafe, wenn diese vorgesehen ist, verstößt gegen den Grundsatz der 'reformatio in peius'. Dieser Fall stellt eine wichtige Gelegenheit dar, über die Notwendigkeit nachzudenken, Gerechtigkeit und Billigkeit bei der Strafzumessung in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass jede Entscheidung durch klare und kohärente Begründungen gestützt wird.

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