Das Urteil Nr. 22364 von 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen bezüglich der Frist von zwanzig Tagen gemäß Art. 415-bis der Strafprozessordnung für die Einreichung von Schriftsätzen und Verteidigungsanträgen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass diese Frist eine ordnungsgemäße Natur hat, was die bestehende Rechtsprechung in Bezug auf die Verteidigungsrechte von Angeklagten bestätigt und erweitert.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem vorliegenden Urteil bekräftigt, dass die Frist von zwanzig Tagen für die Einreichung von Schriftsätzen nicht zwingend, sondern ordnungsgemäß ist. Dies bedeutet, dass Angeklagte ihre Rechte bis zur Aufforderung zur Anklageerhebung gemäß Art. 416 der Strafprozessordnung ausüben können. Diese Auslegung ist entscheidend, da sie es den Anwälten ermöglicht, eine umfassendere Verteidigung vorzubereiten, auch nach Ablauf dieser Frist.
Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen – Frist von zwanzig Tagen für die Einreichung von Schriftsätzen und Anträgen – Ordnungsgemäße Natur – Nichtdurchführung der Vernehmung, die nach zwanzig Tagen nach Zustellung beantragt wurde – Allgemeine Nichtigkeit mittlerer Stufe. Die Frist von zwanzig Tagen nach Zustellung der Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen, die in Art. 415-bis der StPO für die Einreichung von Schriftsätzen und Verteidigungsanträgen vorgesehen ist, hat ordnungsgemäße Natur, sodass die Verteidigungsrechte bis zur Aufforderung zur Anklageerhebung gemäß Art. 416 der StPO ausgeübt werden können. (In der Begründung fügte das Gericht hinzu, dass die Nichtdurchführung der Vernehmung, die nach Ablauf von zwanzig Tagen nach Zustellung der Mitteilung, aber vor der Aufforderung zur Anklageerhebung beantragt wurde, eine allgemeine Nichtigkeit mittlerer Stufe wegen Verletzung des Rechts auf Verteidigung darstellt).
Das Gericht hat ferner betont, dass die Nichtdurchführung der Vernehmung, wenn diese nach Ablauf der zwanzig Tage, aber vor der Aufforderung zur Anklageerhebung beantragt wurde, eine allgemeine Nichtigkeit mittlerer Stufe zur Folge hat. Dies impliziert, dass das Recht auf Verteidigung des Angeklagten verletzt wurde und diese Verletzung erhebliche Folgen für das Verfahren haben kann.
Das Urteil Nr. 22364 von 2023 stellt einen Fortschritt im Schutz der Verteidigungsrechte in Italien dar. Die Klarstellung der ordnungsgemäßen Natur der zwanzig-Tage-Frist bietet den Anwälten mehr Instrumente, um eine angemessene Verteidigung ihrer Mandanten zu gewährleisten. Darüber hinaus bekräftigt die Feststellung der Nichtigkeit bei Nichtdurchführung der Vernehmung die Bedeutung der Einhaltung der Verfahren zur Wahrung der Grundrechte der Angeklagten. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse der Zeitpläne und der Art und Weise, wie Verteidigungsrechte in der Voruntersuchung ausgeübt werden, um ein faires Verfahren und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.