Das Urteil Nr. 32351 vom 4. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der Anfechtbarkeit von Vermögensmaßnahmen im Familienrecht dar. Insbesondere befasst sich die Entscheidung mit der Frage des regelmäßigen Unterhaltsvorschusses zugunsten von zusammenlebenden Personen, der als Nebenmaßnahme zur Wegweisung aus der Familienwohnung angeordnet wird.
In Situationen der Trennung oder familiärer Konflikte spielen Vermögensmaßnahmen eine entscheidende Rolle, um einen angemessenen wirtschaftlichen Schutz für zusammenlebende Personen zu gewährleisten. Das Gericht hat entschieden, dass solche Bestimmungen eigenständig angefochten werden können, wenn die Vollstreckungsmodalitäten ihre Wirksamkeit beeinträchtigen. Dies ist besonders relevant, um sicherzustellen, dass die Rechte der beteiligten Personen nicht durch Bedingungen vereitelt werden, die die Erfüllung der Zahlungspflicht erschweren könnten.
Vermögensmaßnahme gemäß Art. 282-bis, Absatz 3, ZPO – Vollstreckungsmodalitäten – Anfechtbarkeit – Bestehen – Bedingungen – Sachverhalt. Im Hinblick auf die Anordnung der regelmäßigen Zahlung eines Unterhaltsvorschusses zugunsten von zusammenlebenden Personen, die als Nebenmaßnahme zur Wegweisung aus der Familienwohnung angeordnet wird, sind die Bestimmungen über die Vollstreckungsmodalitäten der Verpflichtung anfechtbar, wenn sie deren Wirksamkeit in spürbarer und tendenziell dauerhafter Weise beeinträchtigen und somit deren Zweck, einen angemessenen wirtschaftlichen Schutz für die zusammenlebenden Personen zu gewährleisten, vereiteln. (Sachverhalt bezüglich der vorsorglichen Berufung gegen die Entscheidung, die die Zahlungspflicht an die bloß potestative Bedingung der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit durch den Beschuldigten knüpfte).
Dieser Leitsatz hebt die Bedingungen für die Anfechtbarkeit von Bestimmungen hervor, die die Vollstreckungsmodalitäten von Vermögensmaßnahmen regeln, und betont die Bedeutung der Gewährleistung einer wirksamen wirtschaftlichen Unterstützung für zusammenlebende Personen. Das Gericht hat tatsächlich hervorgehoben, wie die Unterordnung der Zahlungspflicht unter eine potestative Bedingung die Wirksamkeit der Maßnahme ernsthaft beeinträchtigen kann, wodurch sie unzureichend wird, um den notwendigen wirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 32351 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung des Schutzes von Vermögensrechten im Kontext familiärer Beziehungen dar. Durch die Bestätigung der Möglichkeit, die Vollstreckungsmodalitäten von Vermögensmaßnahmen anzufechten, trägt der Oberste Kassationsgerichtshof dazu bei, dass zusammenlebende Personen die wirtschaftliche Unterstützung erhalten können, die sie benötigen, und verhindert, dass unzureichende Bedingungen die Wirksamkeit der Maßnahmen selbst behindern. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Bestimmungen des Familienrechts stets auf den Schutz und die Unterstützung der schwächsten Personen ausgerichtet sind, um so eine gerechte und zugängliche Justiz zu gewährleisten.