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Urteil Nr. 34556 von 2023: Legitimität des obligatorischen Wegweisungsblatts und notwendige Vorschriften | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 34556 vom 2023: Die Rechtmäßigkeit des obligatorischen Wegweisungsverfahrens und die notwendigen Auflagen

Das jüngste Urteil Nr. 34556 vom 18. April 2023 liefert wichtige Denkanstöße zu präventiven Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof klargestellt, dass das Fehlen spezifischer Auflagen das obligatorische Wegweisungsverfahren für illegitim erklärt. Dieser Aspekt ist entscheidend für das Verständnis der Rechte der betroffenen Personen und der Verantwortlichkeiten der öffentlichen Sicherheitsorgane.

Die Bedingungen für die Rechtmäßigkeit des obligatorischen Wegweisungsverfahrens

Laut dem Urteil sind die Auflagen, in den Wohnort zurückzukehren und sich nicht in die vom Aufenthaltsverbot betroffene Gemeinde zurückzubegeben, unabdingbare und untrennbare Bedingungen. Das bedeutet, dass für die Ausstellung eines obligatorischen Wegweisungsverfahrens beide Auflagen vorhanden sein müssen. Ihr Fehlen führt zur Illegalität des Beschlusses, wie vom Gerichtshof hervorgehoben wurde.

  • Rückkehr zum Wohnort: unerlässlich, um die Einhaltung der festgelegten Regeln zu gewährleisten.
  • Rückkehrverbot in die Gemeinde: notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu schützen und Risikosituationen zu verhindern.

Rechtliche Implikationen und Folgen des Urteils

Fehlen der Anordnung zur Rückkehr zum Wohnort und des Rückkehrverbots – Illegalität des Verwaltungsakts – Vorhandensein – Folgen. Im Bereich der Präventivmaßnahmen stellen die Auflagen, in den Wohnort zurückzukehren und sich nicht in die vom Aufenthaltsverbot betroffene Gemeinde zurückzugeben, unabdingbare und untrennbare Bedingungen für die rechtmäßige Ausstellung des obligatorischen Wegweisungsverfahrens dar, so dass das Fehlen einer der beiden Auflagen zur Illegalität des Beschlusses führt, die vom Strafgericht zur Nichtanwendung wegen Abweichung von der typischen Sachlage festgestellt werden kann, mit der daraus resultierenden Nichtexistenz der Straftat gemäß Art. 76 Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 6. September 2011, Nr. 159.

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat erklärt, dass die Illegalität des Beschlusses vom Strafgericht festgestellt werden kann, das verpflichtet ist, ihn bei Abweichung von der typischen Sachlage nicht anzuwenden. Diese Position stärkt den Schutz der individuellen Rechte weiter und unterstreicht die Bedeutung einer strengen Anwendung der Vorschriften.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 34556 vom 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung zu Präventivmaßnahmen dar. Es bekräftigt die Bedeutung der notwendigen Bedingungen für die Ausstellung eines obligatorischen Wegweisungsverfahrens und die daraus resultierende Illegalität des Beschlusses bei Fehlen dieser Voraussetzungen. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Rechte des Einzelnen, sondern gewährleistet auch eine gerechtere und fairere Anwendung der Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit.

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