Das Urteil Nr. 16140 vom 22. Dezember 2022, hinterlegt am 17. April 2023, liefert wichtige Klarstellungen zur Möglichkeit der Ernennung eines Verteidigers im Namen eines flüchtigen Verdächtigen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass diese Möglichkeit gemäß Art. 96 Absatz 3 der Strafprozessordnung ausschließlich auf Fälle beschränkt ist, in denen sich der Verdächtige im Zustand der Haft befindet, und somit Flüchtige ausschließt. Diese Entscheidung hat Fragen und Anregungen zur tatsächlichen Balance zwischen dem Recht auf Verteidigung und den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung aufgeworfen.
Die betreffende Norm, Art. 96 Absatz 3 der Strafprozessordnung, sieht vor, dass nahe Angehörige einen Verteidiger für den Verdächtigen ernennen können, jedoch nur in Situationen der Einschränkung der persönlichen Freiheit. Das Gericht hat die Ausnahmeregelung dieser Bestimmung hervorgehoben, die dazu dient, das Recht auf Verteidigung unter schwierigen Umständen wie der Haft zu gewährleisten. Das Gericht hat daher entschieden, dass eine erweiternde Auslegung der Norm, die auch auf Flüchtige anwendbar wäre, nicht gerechtfertigt ist.
Möglichkeit der Ernennung durch einen nahen Angehörigen zugunsten eines flüchtigen Verdächtigen – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. Die Möglichkeit für nahe Angehörige, gemäß Art. 96 Absatz 3 der StPO einen Verteidiger im Interesse des Verdächtigen zu ernennen, betrifft ausschließlich Personen, die sich "in vinculis" befinden, und nicht Flüchtige, da diese Norm ausnahmsweise und streng an die Schwierigkeit gebunden ist, dass die Person, deren persönliche Freiheit eingeschränkt ist, nicht persönlich einen Verteidiger benennen kann, und daher keiner analogen Auslegung zugänglich ist. (In Anwendung dieses Grundsatzes hat das Gericht die Entscheidung, mit der die Unzulässigkeit des Antrags auf Widerruf der Feststellung der Flucht durch den von den nahen Angehörigen des Verdächtigen ernannten Verteidiger als zulässig erachtet wurde, als beanstandungsfrei beurteilt).
Dieses Urteil hat mehrere bedeutende Auswirkungen:
Auf diese Weise hat das Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass der Schutz der Rechte von Verdächtigen im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen erfolgen muss, wobei Auslegungen vermieden werden, die die Rechtssicherheit untergraben könnten.
Das Urteil Nr. 16140 von 2022 stellt einen wichtigen Schritt bei der Definition der Grenzen der Möglichkeit der Ernennung eines Verteidigers dar und hebt die Unterscheidung zwischen Haft- und Fluchtzuständen hervor. Diese Entscheidung klärt nicht nur die geltenden Normen, sondern regt auch zur Reflexion über die Zugangswege zur Justiz und den Schutz der Rechte von Verdächtigen an. Es ist unerlässlich, dass Juristen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen, um eine angemessene und gesetzeskonforme Verteidigung zu gewährleisten.