Im Bereich des militärischen Strafrechts bietet das kürzlich ergangene Urteil Nr. 24927, hinterlegt am 7. Juli 2025, vom Obersten Kassationsgerichtshof, unter dem Vorsitz von Dott. S. M. und mit Dott.ssa P. M. als Berichterstatterin, eine grundlegende und klärende Auslegung des Verbrechens der Zerstörung oder Beschädigung militärischer beweglicher Sachen, das in Artikel 169 des Friedensmilitärstrafgesetzbuches (Codice Penale Militare di Pace) geregelt ist. Diese Entscheidung, in der A. O. als Angeklagter fungierte und eine frühere Entscheidung des Militärgerichts Rom aufhob und zur erneuten Verhandlung zurückverwies, befasst sich mit einer entscheidenden Frage: der tatsächlichen Inhaberschaft der beschädigten Sache für die Konstituierung des Verbrechens. Es ist nämlich nicht immer selbstverständlich, dass eine von der Militärverwaltung genutzte Sache auch deren Eigentum ist. Der Kassationsgerichtshof festigt mit dieser Entscheidung eine Ausrichtung, die auf den Schutz der Effizienz und Integrität des Militärdienstes abzielt und den Schutzbereich der Norm weit über das bloße Eigentumskonzept hinaus erweitert.
Artikel 169 des Friedensmilitärstrafgesetzbuches sanktioniert jeden, der bewegliche Sachen, die für den Militärdienst bestimmt sind, ganz oder teilweise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht. Der Sinn dieser Norm ist offensichtlich: Sie soll das Vermögen und die für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte wesentlichen Instrumente schützen und die Kontinuität und Effizienz des Dienstes gewährleisten. Im Laufe der Zeit stellte sich jedoch die Auslegungsfrage bezüglich des subjektiven Elements der Sache: Ist für die Konstituierung des Verbrechens unerlässlich, dass die Sache Eigentum der Militärverwaltung ist, oder reicht es aus, dass die Verwaltung die Verfügungsgewalt darüber hat, auch wenn sie nicht die volle rechtliche Eigentümerschaft besitzt? Diese Frage gewinnt in einem modernen Kontext, in dem öffentliche Verwaltungen, einschließlich der militärischen, zunehmend auf Instrumente wie Langzeitmiete oder Leihverträge für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zurückgreifen, besondere Bedeutung.
Das Urteil 24927/2025 des Kassationsgerichtshofs beantwortet diese Frage mit kristallklarer Deutlichkeit und legt einen Grundsatz fest, der den Schutz des Militärdienstes stärkt. Der Gerichtshof hat nämlich folgenden Rechtsgrundsatz formuliert:
Das Verbrechen der Zerstörung oder Beschädigung militärischer beweglicher Sachen gemäß Art. 169 Friedensmilitärstrafgesetzbuch kann sich nicht nur auf Sachen beziehen, die für den Militärdienst bestimmt sind und deren Eigentümer die Verwaltung ist, sondern auch auf solche, die die Verwaltung stabil und kontinuierlich in ihrem Besitz hat. (Sachverhalt bezüglich der Beschädigung eines für den Militärdienst bestimmten Fahrzeugs, das die Verwaltung aufgrund eines Langzeitmietvertrags in ihrem Besitz hatte).
Diese Lehre ist von grundlegender Bedeutung, da sie den Anwendungsbereich von Artikel 169 c.p.m.p. erweitert. Der Oberste Gerichtshof stellt, auch unter Bezugnahme auf frühere Auslegungen (wie Sez. U, Nr. 7966 von 1980), fest, dass nicht das Eigentum das entscheidende Kriterium für die Konstituierung des Verbrechens ist, sondern der "stabile und kontinuierliche Besitz". Das bedeutet, dass unabhängig vom formellen Rechtsgrund (Eigentum, Miete, Leihe, Leasing) das Verbrechen gemäß Art. 169 c.p.m.p. vollendet ist, wenn die Militärverwaltung die materielle und ständige Verfügungsgewalt über eine für den Dienst bestimmte Sache hat und diese Sache beschädigt oder zerstört wird. Der vom Urteil untersuchte Sachverhalt, der die Beschädigung eines durch einen Langzeitmietvertrag gehaltenen Militärfahrzeugs betrifft, ist das perfekte Beispiel dafür, wie diese Auslegung praktische Anwendung findet und immer häufigere Situationen in der Organisation der Streitkräfte abdeckt.
Die vom Kassationsgerichtshof gebotene Auslegung hat erhebliche praktische Auswirkungen. Erstens gewährleistet sie einen größeren und wirksameren Schutz der für militärische Zwecke eingesetzten Güter, unabhängig von ihrer formellen Zugehörigkeit. Dies ist in einem Kontext unerlässlich, in dem die Art und Weise der Beschaffung und Verwaltung von Gütern durch öffentliche Verwaltungen flexibler und vielfältiger geworden ist. Der Sinn der Norm besteht nämlich nicht so sehr darin, das Eigentumsrecht des Staates zu schützen, sondern vielmehr die Funktionalität und Einsatzfähigkeit des Militärdienstes zu wahren, die durch die Beschädigung jeder dafür bestimmten Sache, sei sie Eigentum oder lediglich im Besitz, beeinträchtigt würden. Zu den von Artikel 169 c.p.m.p. geschützten Gütern gehören beispielhaft:
Der Gerichtshof bekräftigt mit diesem Urteil, dass sich der Schutz auf alle Instrumente erstreckt, die konkret zur Erfüllung der institutionellen Aufgaben der Streitkräfte beitragen.
Das Urteil Nr. 24927 von 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen festen Punkt und eine wichtige Bestätigung für die Auslegung von Artikel 169 des Friedensmilitärstrafgesetzbuches dar. Indem der Oberste Gerichtshof bekräftigt, dass der "stabile und kontinuierliche Besitz" ausreicht, um das Verbrechen der Zerstörung oder Beschädigung militärischer beweglicher Sachen zu konstituieren, stellt er sicher, dass der strafrechtliche Schutz auf alle Güter ausgedehnt wird, die tatsächlich für den Dienst verwendet werden, auch wenn sie nicht alleiniges Eigentum der Verwaltung sind. Diese Entscheidung ist ein klares Signal für das Engagement der Rechtsprechung, die Effizienz und Sicherheit der Streitkräfte zu gewährleisten und die Anwendung der Normen an die modernen organisatorischen und vertraglichen Erfordernisse anzupassen. Für Juristen und alle, die im militärischen Bereich tätig sind, bietet diese Entscheidung eine wertvolle Orientierung und stärkt das Bewusstsein für die Bedeutung der Erhaltung aller Ressourcen, die der Verteidigung und der Friedenssicherung dienen.