Verlassen von hilflosen Personen: Urteil 26473/2025 und die Verpflichtung zur spontanen Obhut

Das Thema des Verlassens von minderjährigen oder hilflosen Personen berührt tiefe Saiten der Solidarität und individuellen Verantwortung. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 26473 vom 12. Juni 2025 (eingereicht am 18. Juli 2025) eine klärende und praktisch sehr bedeutsame Auslegung des Straftatbestands gemäß Artikel 591 des Strafgesetzbuches vorgenommen. Diese Entscheidung, die die Berufung gegen ein Urteil des Berufungsgerichts Mailand zurückwies, beleuchtet entscheidende Aspekte der "Garantenstellung" und des Begriffs der "Hilflosigkeit".

Die "Übernahme der Verantwortung" und die Entstehung einer Schutzpflicht

Der Kern der vom Obersten Gerichtshof behandelten Frage betrifft die Anwendbarkeit des Straftatbestands des Verlassens auch dann, wenn keine "Garantenstellung" aus einem formellen Rechtsverhältnis, wie einem Verwandtschaftsverhältnis oder einem Vertrag, besteht. Das Urteil stellt klar, dass das Verhalten derjenigen, die, auch ohne eine bestehende Verpflichtung, sich spontan und bewusst entscheiden, eine Person, die nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, "in Obhut zu nehmen", von Bedeutung ist. Sobald diese "Obhutssphäre" akzeptiert wird, wird implizit eine Schutzpflicht übernommen.

Denken wir an jemanden, der eine ältere oder kranke Person auch nur für kurze Zeit betreut. Wenn die Person nach dieser Betreuung abhängig wird und die handelnde Person sie sich selbst überlässt, könnte dies den Straftatbestand erfüllen. Der Kassationsgerichtshof prüfte den Fall des Angeklagten L. P.M. L. M. F. und bestätigte die Verurteilung, wobei er die Konturen dieser Verantwortung darlegte.

Das Verbrechen des Verlassens von minderjährigen oder hilflosen Personen wird durch das Verhalten des Täters verwirklicht, der, auch wenn er keine formelle rechtliche Verpflichtung als Garant hat, nachdem er eine Person, die nicht in der Lage ist, angemessen für sich selbst zu sorgen, bewusst und spontan "in Obhut genommen" hat und sie somit in seine Obhutssphäre gebracht hat, diese trotz fortbestehender Hilflosigkeit verlässt. (In der Begründung stellte der Gerichtshof fest, dass die Hilflosigkeit keiner gerichtlichen Feststellung bedarf, sondern ausreichend ist, dass sie mit einer tatsächlichen, auch vorübergehenden Situation zusammenhängt, die es dem Opfer unmöglich macht, für sich selbst zu sorgen).

Diese Leitsatz ist von grundlegender Bedeutung. Sie erweitert die strafrechtliche Verantwortung über die Grenzen formeller Verpflichtungen hinaus, was bedeutet, dass jeder, der sich freiwillig um eine schutzbedürftige Person kümmert und damit eine Situation des Vertrauens und der Abhängigkeit schafft, diese nicht willkürlich vernachlässigen kann. Ein "formeller Akt" zur Übernahme dieser Verantwortung ist nicht erforderlich; eine konkrete und bewusste Handlung, die die hilflose Person in die eigene "Obhutssphäre" bringt, genügt. Es ist ein Aufruf zur sozialen Verantwortung, der in eine rechtliche Verpflichtung umgewandelt wird, sobald aktiv in das Leben einer Person in Not eingegriffen wird.

Hilflosigkeit: Eine tatsächliche Bedingung

Ein weiterer wichtiger Punkt, der durch das Urteil 26473/2025 geklärt wurde, betrifft die Definition von "Hilflosigkeit". Es handelt sich nicht nur um rechtliche Hilflosigkeit (Entmündigung, Betreuung), die einer gerichtlichen Feststellung bedarf. Der Kassationsgerichtshof stellt klar, dass für die Verwirklichung des Straftatbestands keine gerichtliche Feststellung erforderlich ist, sondern es ausreicht, dass diese Bedingung auf eine tatsächliche, auch vorübergehende Situation zurückzuführen ist, die es der Person unmöglich macht, für sich selbst zu sorgen.

Hilflosigkeit kann sich in verschiedenen Formen äußern:

  • Ein plötzliches Unwohlsein oder Bewusstlosigkeit.
  • Schwerer Rauschzustand oder Vergiftung.
  • Hohes Alter oder Behinderung, die die Autonomie in einem bestimmten Kontext einschränken.
  • Vorübergehender Zustand der Verwirrung oder geistigen Verwirrung.

Entscheidend ist, dass die Person sich in einer objektiven Situation befindet, die sie daran hindert, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und sich vor unmittelbaren Gefahren zu schützen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand, die vom Kassationsgerichtshof bestätigt wurde, hat diesen Grundsatz angewendet und eine tatsächliche Hilflosigkeit anerkannt, die die strafrechtliche Verantwortung begründete.

Schlussfolgerungen: Soziale und rechtliche Verantwortung

Das Urteil Nr. 26473/2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs unter dem Vorsitz von R. P. und mit G. F. als Berichterstatter stellt eine wichtige juristische Orientierung dar. Es stärkt den Grundsatz, dass der Schutz der schutzbedürftigsten Personen nicht nur von formellen Rechtsbindungen abhängt, sondern auch von der spontanen "Übernahme der Verantwortung", die eine Obhutspflicht begründet. Es ist eine Mahnung an alle Bürger, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die auch aus freiwilligen Hilfsgesten entstehen kann. Sobald die Pflege einer hilfsbedürftigen Person übernommen wurde, schreibt das Gesetz vor, diese nicht im Stich zu lassen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Grundsatz fördert eine Kultur der erhöhten Aufmerksamkeit und Verantwortung gegenüber denen, die sich nicht selbst schützen können.

Anwaltskanzlei Bianucci