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Analyse des Urteils Nr. 36942 von 2024: Haftung für Unterlassung und Kausalzusammenhang. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Nr. 36942 von 2024: Unterlassenshaftung und Kausalzusammenhang

Das Urteil Nr. 36942 vom 18. September 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der Unterlassenshaftung, insbesondere in Bezug auf den Kausalzusammenhang. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen juristischen Kontext ein, in dem die Feststellung der Haftung eine strenge Analyse von Unterlassungshandlungen und deren Folgen erfordert.

Der Grundsatz der Unterlassenshaftung

Im Bereich der strafrechtlichen Haftung hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Feststellung des Kausalzusammenhangs bei einer Unterlassungshandlung zwei getrennten Phasen folgen muss:

  • Erklärende Beurteilung: Es muss mit prozessualer Sicherheit rekonstruiert werden, was auf naturwissenschaftlicher Ebene geschehen ist.
  • Gegenfaktische Beurteilung: Es muss bewertet werden, ob die unterlassene gebotene Handlung, wenn sie ausgeführt worden wäre, das schädliche Ereignis hätte verhindern können.

Der spezifische Fall betraf den Tod eines Patienten mit schweren Herzerkrankungen, für den der Gerichtshof die Haftung des Arztes, der eine Operation zur Entfernung eines vergessenen Tupfers durchgeführt hatte, ausschloss. Der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass der Tod auf den Eingriff selbst zurückzuführen war.

Analyse der juristischen Leitsätze

Unterlassenshaftung - Feststellung - Phasen - sog. erklärende Beurteilung - sog. gegenfaktische Beurteilung - Folgen - Sachverhalt. Im Hinblick auf den Kausalzusammenhang muss die Feststellung bei einer Unterlassungshandlung durch eine vorläufige sog. erklärende Beurteilung, die sich auf die Rekonstruktion dessen bezieht, was auf naturwissenschaftlicher Ebene mit prozessualer Sicherheit geschehen ist, und eine anschließende sog. gegenfaktische, implizite oder prädiktive Beurteilung erfolgen, die darauf abzielt festzustellen, ob die unterlassene gebotene Handlung, wenn sie vorgenommen worden wäre, das Ereignis hätte verhindern können. Ein negatives Ergebnis der erklärenden Beurteilung steht, auch bei Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens, der Feststellung der Haftung entgegen. (Sachverhalt bezüglich fahrlässiger Tötung, in dem der Gerichtshof die Entscheidung, die die kausale Zurechenbarkeit des Todes eines Patienten mit schweren Herzerkrankungen zu dem Eingriff zur Entfernung eines im Darm vergessenen Tupfers ausschloss, als fehlerfrei erachtete, mit der Begründung, dass mangels einer Autopsie nicht zweifelsfrei bewiesen worden war, dass der Tod auf die Anwesenheit des Tupfers oder dessen Entfernung zurückzuführen war).

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 36942 von 2024 klärt nicht nur die Grundsätze der Unterlassenshaftung, sondern unterstreicht auch die Bedeutung einer strengen und auf konkreten Beweisen basierenden Feststellung. In einem rechtlichen Kontext, in dem Entscheidungen erhebliche Auswirkungen haben können, ist es für Juristen von grundlegender Bedeutung, die Phasen der Bewertung des Kausalzusammenhangs, sowohl der erklärenden als auch der gegenfaktischen, zu verstehen. Dieses Urteil stellt somit einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung dar und bietet Anregungen für zukünftige ähnliche Fälle.

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