Das jüngste Urteil Nr. 38890 vom 09. Oktober 2024, hinterlegt am 23. Oktober 2024, liefert wichtige Klarstellungen zur präventiven Beschlagnahme von juristischen Personen. Insbesondere befasste sich das Gericht für Freiheitsfragen von Salerno mit der Ernennung eines Pflichtverteidigers und der Benachrichtigung über die Ermittlungsgarantie im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Maßnahme, die ein Unternehmen wie die SEVEN S.R.L. betrifft.
Durchführung der Beschlagnahme gegen ein Unternehmen – Ernennung eines Pflichtverteidigers und Benachrichtigung über die Ermittlungsgarantie – Notwendigkeit – Ausschluss – Gründe. Die Durchführung der präventiven Beschlagnahme gegen ein Unternehmen muss nicht, unter Androhung der Nichtigkeit, durch die Ernennung eines Pflichtverteidigers und die Zustellung der Benachrichtigung über die Ermittlungsgarantie gemäß Art. 40 und 57 des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, Nr. 231, vorangestellt werden, da es sich um eine "Überraschungshandlung" handelt, bei der diese Erfüllungen, analog zu dem, was für den Beschuldigten als natürliche Person vorgesehen ist, nur dann erforderlich sind, wenn der Vertreter der juristischen Person bei der Vornahme der Handlung durch die Kriminalpolizei anwesend ist und keinen Vertrauensverteidiger hat.
Das vorliegende Urteil hebt einen grundlegenden Aspekt der Vorschriften über vorsorgliche Maßnahmen gegen Unternehmen hervor: die Nichtnotwendigkeit eines Pflichtverteidigers und der Benachrichtigung über die Ermittlungsgarantie, es sei denn, der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist zum Zeitpunkt der Handlung anwesend. Dieses Prinzip entspricht der Logik, übermäßige Formalitäten zu vermeiden, die die Tätigkeit der Kriminalpolizei behindern könnten.
Im Wesentlichen wollte das Gericht betonen, dass das Verfahren der präventiven Beschlagnahme, obwohl es streng erscheinen mag, dazu dient, das öffentliche Interesse zu schützen und den ordnungsgemäßen Ablauf von Ermittlungen zu gewährleisten, um zu verhindern, dass technische Verteidigungen die Justiz beeinträchtigen.
Das Urteil Nr. 38890 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Juristen dar und klärt die Modalitäten der Durchführung der präventiven Beschlagnahme gegen Unternehmen. Die Tatsache, dass in Abwesenheit des anwesenden gesetzlichen Vertreters keine Ernennung eines Pflichtverteidigers erforderlich ist, wirft Fragen hinsichtlich der Abwägung zwischen der Wirksamkeit von Ermittlungen und dem Recht auf Verteidigung auf und erfordert eine eingehende Reflexion darüber, wie angemessene Schutzmaßnahmen in einem Kontext von vorsorglichen Maßnahmen gewährleistet werden können. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen und ihre Rechtsberater auf diese Dynamiken vorbereitet sind, um Krisensituationen im Zusammenhang mit vorsorglichen Maßnahmen bestmöglich zu bewältigen.