Das Urteil Nr. 40015 vom 23. Oktober 2024, hinterlegt am 30. Oktober 2024, stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) in Bezug auf Baukredite und die Modalitäten der Erlangung von Steuergutschriften dar. Insbesondere hat der Gerichtshof klargestellt, dass das Verhalten derjenigen, die die Anerkennung der Steuergutschrift durch die Übermittlung gefälschter Rechnungen, die nicht ausgeführte Arbeiten bescheinigen, erlangen, das Verbrechen des schweren Betrugs gemäß Art. 640-bis des Strafgesetzbuches (Codice Penale) darstellt und die Anwendbarkeit des Tatbestands des unrechtmäßigen Erhalts öffentlicher Mittel gemäß Art. 316-ter des Strafgesetzbuches ausschließt.
Das italienische Recht hat durch das Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020 steuerliche Anreizmaßnahmen für den Bausektor eingeführt, bekannt als "Baukredite" (bonus edilizi). Diese Anreize zielen darauf ab, die Renovierung und Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern, haben aber auch die Tür für mögliche Missbräuche geöffnet. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass im Falle der Übermittlung gefälschter Rechnungen ein Verbrechen des schweren Betrugs vorliegt, da die öffentliche Verwaltung in die Irre geführt wird und das Recht auf Steuergutschrift auf der Grundlage falscher Informationen anerkennt.
Anerkennung der Steuergutschrift gemäß der Gesetzgebung zu "Bonus"-Bauvorhaben - Durch die Übermittlung gefälschter Rechnungen, die die Ausführung von tatsächlich nie durchgeführten Arbeiten bescheinigen - Schwerer Betrug zum Erhalt öffentlicher Mittel - Anwendbarkeit des Tatbestands - Unrechtmäßiger Erhalt öffentlicher Mittel - Ausschluss - Gründe. Das Verhalten derjenigen, die die Anerkennung der Steuergutschrift gemäß der Gesetzgebung zu "Bonus"-Bauvorhaben durch die Übermittlung gefälschter Rechnungen, die die Ausführung von tatsächlich nie durchgeführten Arbeiten bescheinigen, erlangen, stellt das Verbrechen des schweren Betrugs zum Erhalt öffentlicher Mittel gemäß Art. 640-bis StGB und nicht das des unrechtmäßigen Erhalts öffentlicher Mittel gemäß Art. 316-ter StGB dar, da die Anerkennung des Rechts durch die Verwaltung infolge der Irreführung erfolgt, die durch die Vorlage der gefälschten Rechnungen bewirkt wird.
Diese Aussage des Gerichtshofs unterstreicht die Bedeutung von Wahrheit und Transparenz in Geschäftsbeziehungen, insbesondere im öffentlichen Sektor. Die Unterscheidung zwischen schwerem Betrug und unrechtmäßigem Erhalt ist entscheidend: Ersteres erfordert das Element der Täuschung, während Letzteres sich auf Verhaltensweisen bezieht, die, obwohl sie fehlerhaft sind, die Verwaltung nicht notwendigerweise in die Irre führen. Das Urteil stellt klar, dass bei Vorliegen gefälschter Rechnungen eine direkte Täuschung vorliegt, was den schweren Betrug begründet.
Das Urteil Nr. 40015 von 2024 bietet eine klare und präzise Auslegung der geltenden Vorschriften zu Baukrediten und den damit verbundenen Straftaten. Es hebt die Notwendigkeit hervor, hohe Standards an Korrektheit und Ehrlichkeit in den Geschäftspraktiken aufrechtzuerhalten, insbesondere bei der Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen und Fachleute des Sektors müssen der Dokumentation und den Praktiken, die zur Erlangung von Steuergutschriften verwendet werden, besondere Aufmerksamkeit widmen, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden zu vermeiden.