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Ärztliche Haftung und Schadensersatz: Kommentar zu Cass. civ. n. 3893/2016 | Anwaltskanzlei Bianucci

Ärztliche Haftung und Schadensersatz: Kommentar zu Cass. civ. Nr. 3893/2016

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 3893 vom 2016 bietet einen aussagekräftigen Einblick in die Frage der ärztlichen Haftung, insbesondere in Bezug auf Schäden, die einem Neugeborenen aufgrund von Fahrlässigkeit während der Geburt zugefügt wurden. Die Entscheidung, an der Eltern eines Kindes mit dauerhafter Behinderung beteiligt waren, unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Bewertung des Kausalzusammenhangs und der Kriterien für die Schadensermittlung.

Der vorliegende Fall

Im konkreten Fall legten die Eltern des Kindes C.E., das aufgrund einer Hypoxie während der Wehen mit einer dauerhaften Behinderung von 100 % geboren wurde, Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts Genua ein, das die Höhe des in erster Instanz zugesprochenen Vermögensschadens reduziert hatte. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Haftung für den Schaden aufgeteilt werden müsse, da das Down-Syndrom des Kindes, das der fahrlässigen Handlung des medizinischen Personals vorausging, als Mitursache anerkannt wurde.

Die Haftung muss im Verhältnis zu dem zugerechnet werden, was tatsächlich und kausal zurechenbar ist, gemäß dem von der Rechtsprechung festgelegten Rechtsgrundsatz.

Die vom Kassationsgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsätze

Der Oberste Kassationsgerichtshof gab der Berufung der Eltern statt und hob hervor, dass die Reduzierung des zu ersetzenden Schadens ungerechtfertigt sei. Er betonte, dass die fahrlässige Handlung des Arztes, die die Hypoxie verursacht habe, als eigenständige und Hauptursache des Schadens betrachtet werden müsse, unabhängig vom Down-Syndrom. Darüber hinaus erinnerte der Gerichtshof an den Grundsatz, dass im Falle einer ärztlichen Haftung der Schadensersatz den durch die Fahrlässigkeit verursachten Gesamtschaden abdecken muss, ohne den Geschädigten für Vorerkrankungen zu benachteiligen.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil stellt eine wichtige Bestätigung für die Rechte der Geschädigten dar und klärt einige grundlegende Punkte in Bezug auf:

  • Die Bestimmung des Kausalzusammenhangs: Es ist von grundlegender Bedeutung festzustellen, ob das schuldhafte Verhalten des Arztes für das schädigende Ereignis ursächlich war.
  • Die Schadensermittlung: Die Schadensberechnung muss fair sein und den Geschädigten nicht für seinen Vorzustand benachteiligen.
  • Die Verhältnismäßigkeit der Haftung: Jeder muss im Verhältnis zu dem haften, was sein Verhalten tatsächlich verursacht hat.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 3893 vom 2016 des Kassationsgerichtshofs stellt einen Fortschritt im Schutz der Rechte der Patienten und in der Verantwortlichkeit der medizinischen Fachkräfte dar. Es stellt klar, dass bei Schäden die Bewertung sorgfältig erfolgen muss und Vorerkrankungen nicht als Grund für eine Reduzierung des Schadensersatzes herangezogen werden dürfen. Dieser Ansatz ist unerlässlich, um Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Schwächsten, wie z. B. Kinder mit Behinderungen, zu schützen.

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