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Scheidung und nachehelicher Unterhalt: Der Kassationshof bestätigt die Bedeutung des Urteils (Cass. civ. n. 30545/2024) | Anwaltskanzlei Bianucci

Scheidung und Unterhaltszahlung: Kassationsgerichtshof bestätigt die Bedeutung des rechtskräftigen Urteils (Cass. civ. Nr. 30545/2024)

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit seiner Verordnung Nr. 30545 vom 27. November 2024 die entscheidende Frage bezüglich der Scheidungsunterhaltszahlung behandelt und den Grundsatz bekräftigt, dass das rechtskräftige Urteil nicht nur das Vorgetragene, sondern auch das Vortragbare abdeckt. Das Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem die Stabilität von Entscheidungen in Scheidungsangelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Rechtssicherheit ist.

Der vom Obersten Kassationsgerichtshof behandelte Fall

Im vorliegenden Fall hatte A.A. die Aufhebung der ihm auferlegten Scheidungsunterhaltszahlung beantragt und argumentiert, dass seine geschiedene Ehefrau B.B. mit einem anderen Mann zusammenlebte, was die Einstellung der Unterhaltspflicht rechtfertigen würde. Das erstinstanzliche Gericht und später das Berufungsgericht von Venedig hatten den Antrag jedoch abgewiesen und darauf hingewiesen, dass die beanstandeten Tatsachen bereits rechtskräftig entschieden waren.

  • Der Kläger hatte in einem früheren Verfahren bereits eine Reduzierung des Unterhalts beantragt, ohne die eheähnliche Gemeinschaft seiner geschiedenen Frau zu erwähnen.
  • Das Berufungsgericht betonte, dass der Antrag auf Aufhebung nicht auf Umständen beruhen könne, die bereits im früheren Verfahren bekannt oder vortragbar waren.
Der Grundsatz, dass das rechtskräftige Urteil das Vorgetragene und das Vortragbare abdeckt, gilt auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidungsunterhaltszahlung.

Der Grundsatz des rechtskräftigen Urteils und seine Auswirkungen

Das Gericht bekräftigte, dass Scheidungsurteile in Bezug auf wirtschaftliche Beziehungen rebus sic stantibus rechtskräftig werden. Das bedeutet, dass ein einmal festgelegtes Recht oder eine einmal festgelegte Verpflichtung nicht aufgrund von Tatsachen, die vor dem Urteil lagen, in Frage gestellt werden kann, es sei denn, es tritt eine echte Neuheit ein.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass die bloße Kenntnis einer Liebesbeziehung nicht einer stabilen eheähnlichen Gemeinschaft gleichkommt, insbesondere wenn keine konkreten Beweise für diese Veränderung vorliegen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass die Ehegatten die bereits getroffenen Entscheidungen ständig in Frage stellen können, was zu Unsicherheit und Instabilität in persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen führt.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 30545 des Kassationsgerichtshofs eine wichtige Bestätigung der Stabilität des rechtskräftigen Urteils im Scheidungsrecht darstellt. Das Gericht hat klargestellt, dass neue Anträge auf tatsächlich eingetretenen Tatsachen und nicht auf bereits bekannten Situationen beruhen müssen, um die Sicherheit der Rechte und Pflichten nach der Scheidung zu gewährleisten.

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