Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit seiner Verordnung Nr. 30545 vom 27. November 2024 die entscheidende Frage bezüglich der Scheidungsunterhaltszahlung behandelt und den Grundsatz bekräftigt, dass das rechtskräftige Urteil nicht nur das Vorgetragene, sondern auch das Vortragbare abdeckt. Das Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem die Stabilität von Entscheidungen in Scheidungsangelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Rechtssicherheit ist.
Im vorliegenden Fall hatte A.A. die Aufhebung der ihm auferlegten Scheidungsunterhaltszahlung beantragt und argumentiert, dass seine geschiedene Ehefrau B.B. mit einem anderen Mann zusammenlebte, was die Einstellung der Unterhaltspflicht rechtfertigen würde. Das erstinstanzliche Gericht und später das Berufungsgericht von Venedig hatten den Antrag jedoch abgewiesen und darauf hingewiesen, dass die beanstandeten Tatsachen bereits rechtskräftig entschieden waren.
Der Grundsatz, dass das rechtskräftige Urteil das Vorgetragene und das Vortragbare abdeckt, gilt auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidungsunterhaltszahlung.
Das Gericht bekräftigte, dass Scheidungsurteile in Bezug auf wirtschaftliche Beziehungen rebus sic stantibus rechtskräftig werden. Das bedeutet, dass ein einmal festgelegtes Recht oder eine einmal festgelegte Verpflichtung nicht aufgrund von Tatsachen, die vor dem Urteil lagen, in Frage gestellt werden kann, es sei denn, es tritt eine echte Neuheit ein.
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass die bloße Kenntnis einer Liebesbeziehung nicht einer stabilen eheähnlichen Gemeinschaft gleichkommt, insbesondere wenn keine konkreten Beweise für diese Veränderung vorliegen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass die Ehegatten die bereits getroffenen Entscheidungen ständig in Frage stellen können, was zu Unsicherheit und Instabilität in persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen führt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 30545 des Kassationsgerichtshofs eine wichtige Bestätigung der Stabilität des rechtskräftigen Urteils im Scheidungsrecht darstellt. Das Gericht hat klargestellt, dass neue Anträge auf tatsächlich eingetretenen Tatsachen und nicht auf bereits bekannten Situationen beruhen müssen, um die Sicherheit der Rechte und Pflichten nach der Scheidung zu gewährleisten.