Das Urteil Nr. 8892 des Kassationsgerichtshofs vom 4. April 2024 liefert wichtige Klarstellungen zum Thema Scheidungsunterhalt und Unterhalt für volljährige Kinder. Dieser Fall, an dem A.A. und B.B. beteiligt waren, berührt entscheidende Fragen wie die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Kinder und die Arbeitsfähigkeit des Ex-Ehepartners. Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte dieser Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Rechtsprechung analysieren.
Im Jahr 2020 hatte das Gericht von Lagonegro entschieden, dass A.A. Unterhalt für seine volljährigen Kinder und Scheidungsunterhalt für seine Ex-Frau zahlen müsse. Das Berufungsgericht von Potenza änderte diese Entscheidung jedoch teilweise ab, indem es den Unterhalt für den Sohn D.D. aufhob und den für die Tochter C.C. bestätigte. Das Gericht war der Ansicht, dass D.D. dank eines Arbeitsvertrags ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Selbstständigkeit erreicht hatte, während C.C. sich in einer prekären Situation befand, da sie keine feste Anstellung gefunden hatte.
Der Kassationsgerichtshof gab dem ersten Rechtsmittel von A.A. statt und stellte fest, dass die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet, sondern fortbesteht, bis der Elternteil nachweist, dass das Kind wirtschaftlich unabhängig geworden ist. Insbesondere betonte das Gericht:
Das Recht auf Unterhalt für volljährige Kinder besteht bis zum Beweis des Gegenteils hinsichtlich der wirtschaftlichen Selbstständigkeit fort.
Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 8892 des Kassationsgerichtshofs grundlegende Prinzipien bezüglich des Scheidungsunterhalts und des Kindesunterhalts. Es stellt klar, dass die Bewertung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit sorgfältig erfolgen muss, unter Berücksichtigung der Arbeitssituation und der Zukunftsaussichten der Kinder. Das Berufungsgericht von Potenza muss den Fall nun unter Berücksichtigung dieser Hinweise erneut prüfen und seine Entscheidungen im Einklang mit den vom Kassationsgerichtshof dargelegten Grundsätzen neu formulieren.