Am 21. Dezember 2023 hat der Oberste Kassationsgerichtshof ein bedeutendes Urteil im Bereich des betrügerischen Bankrotts erlassen und die Verurteilung von A.A., dem Liquidator einer insolventen Gesellschaft, wegen des Vergehens des einfachen dokumentarischen Bankrotts bestätigt. Die Entscheidung befasst sich nicht nur mit der Anwendung des Insolvenzrechts, sondern wirft auch wichtige Fragen hinsichtlich der Verteidigungsrechte und der Bestimmtheit der Straftatbestände auf.
Das Berufungsgericht L'Aquila hatte A.A. bereits verurteilt und ihn für die Nichtführung der vorgeschriebenen Buchhaltungsunterlagen verantwortlich gemacht. Insbesondere wurde dem Liquidator vorgeworfen, der Konkursmasse die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Konkursverfahrens erforderlichen Buchhaltungsbücher nicht übergeben zu haben. Gegen diese Verurteilung legte A.A. Berufung ein und führte drei Gründe für die Anfechtung an.
Im ersten Grund beanstandete A.A. die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Norm, die die Unregelmäßigkeit der Buchhaltungsunterlagen bestraft. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und zitierte frühere Rechtsprechung, die besagt, dass die Bezugsnorm nicht gegen die Grundsätze der Typizität und der Rechtsgutsverletzung verstößt, da der Gesetzgeber auf Verpflichtungen verwiesen habe, die den Unternehmern wohlbekannt seien.
Das von der Straftatnorm geschützte Rechtsgut wird jedes Mal verletzt, wenn die unregelmäßige Führung der Buchhaltungsunterlagen verhindert, dass diese ihre typische Ermittlungsfunktion erfüllen.
Im zweiten Grund betonte A.A. den Freispruch von einer weiteren Anklage wegen Veruntreuung und argumentierte, dass er für die Nichtübergabe der Unterlagen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Auch in diesem Fall war das Gericht der Ansicht, dass die Nichtführung der Buchhaltungsunterlagen ausreichte, um den Tatbestand des dokumentarischen Bankrotts zu erfüllen.
Schließlich berief sich A.A. im dritten Grund auf die Anwendung des Strafausschließungsgrundes gemäß Art. 131-bis des italienischen Strafgesetzbuches, doch das Gericht hielt dieses Argument für unzulässig, da das Fehlen von strafbarkeitsbegründenden Faktoren nicht nachgewiesen worden sei.
Das Urteil Nr. 51207 von 2023 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich des betrügerischen Bankrotts dar und bekräftigt die Notwendigkeit für Liquidatoren, die Bestimmungen zur Führung von Buchhaltungsunterlagen strikt einzuhalten. Es klärt auch die Grenzen des Verteidigungsrechts angesichts von Verhaltensweisen, die die Transparenz bei der Abwicklung eines Konkursverfahrens beeinträchtigen können. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Verantwortung von Fachleuten in diesem Sektor und die Aufmerksamkeit der Rechtsprechung zum Schutz der Gläubigerinteressen.