Das Urteil Nr. 31608 des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 1. August 2024 ist eine wichtige Entscheidung bezüglich der Straftaten des betrügerischen Bankrotts und der Geldwäsche. In diesem Fall hatte das Berufungsgericht Rom die präventive Beschlagnahme von Geldbeträgen bestätigt, die A.A. zugeschrieben wurden, der wegen betrügerischen Bankrotts und Geldwäsche untersucht wurde. Das Gericht analysierte die Kriterien für die Konstituierung der Geldwäsche und hob die Notwendigkeit von Handlungen hervor, die über die des zugrunde liegenden Delikts hinausgehen.
Der vom Obersten Kassationsgerichtshof geprüfte Fall betrifft A.A., dem vorgeworfen wird, Geldbeträge aus der insolventen Gesellschaft Centro Moda Guidonia Srl abgezweigt und in andere Gesellschaften seiner Gruppe reinvestiert zu haben. Die zentrale Frage war, ob solche Transaktionen den Straftatbestand der Geldwäsche erfüllen könnten. Das Gericht bekräftigte, dass zur Erfüllung des Tatbestands der Geldwäsche eine Handlung erforderlich ist, die ein quid pluris, d. h. ein konkretes Element, das die Verschleierung der Handlung belegt, nachweist.
Die Ratio der Norm gemäß Art. 648-ter 1. StGB ist die Wiedereinführung von illegal erworbenen Gütern in den legalen Wirtschaftskreislauf, wodurch deren Rückverfolgbarkeit erschwert wird.
Nach dem Urteil erfüllt die bloße Übertragung von Beträgen ohne Eigentümerwechsel nicht das Verbrechen der Geldwäsche. Die grundlegenden Voraussetzungen für die Konstituierung dieser Straftat sind:
Das Gericht betonte, dass die Geldwäsche eine eigenständige Natur hat und vom betrügerischen Bankrott zu unterscheiden ist. Die Reinvestitionstransaktionen müssen daher eine tatsächliche Verschleierungsfähigkeit aufweisen, andernfalls kann die Straftat nicht begangen werden.
Das Urteil Nr. 31608 von 2024 bietet eine wichtige Klarstellung der Unterscheidung zwischen betrügerischem Bankrott und Geldwäsche und unterstreicht die Bedeutung der konkreten Verschleierungsfähigkeit der Handlungen. Es hebt hervor, wie die Rechtsprechung auf eine notwendige Trennung der strafrechtlichen Tatbestände ausgerichtet ist, um eine doppelte Bestrafung für ähnliche Handlungen zu vermeiden. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Verdächtigen, sondern sichert auch die Wirtschaftsordnung, indem er die Verunreinigung des Marktes durch illegale Kapitalien verhindert.