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Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 6443/2023: Überlegungen zur Liquidation des immateriellen und biologischen Schadens. | Anwaltskanzlei Bianucci

Cass. civ., Abt. III, Beschl. Nr. 6443/2023: Überlegungen zur Festsetzung des immateriellen Schadens und des Körperschadens

Das Urteil Nr. 6443/2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs reiht sich in die juristische Debatte über die Festsetzung von Schäden bei Verkehrsunfällen ein und legt den Schwerpunkt auf die Unterscheidung zwischen Körperschaden und immateriellem Schaden. Diese Entscheidung liefert interessante Einblicke, um die Dynamik der Entschädigung und die von den Richtern angewandten Bewertungskriterien zu verstehen.

Der Fall und die Entscheidungen der Vorinstanz

Im vorliegenden Fall erlitt A.A. Schäden infolge eines Verkehrsunfalls, und das Gericht von Foggia hatte zunächst einen Körperschaden in Höhe von 7 % festgesetzt. In der Berufungsinstanz reduzierte das Gericht diesen Betrag jedoch auf 4 % und begründete die Entscheidung mit der Notwendigkeit, eine doppelte Entschädigung für immateriellen Schaden und Körperschaden zu vermeiden. Dieser Aspekt ist entscheidend, da der Gerichtshof hervorhob, dass der immaterielle Schaden bereits im Körperschaden enthalten sein könnte, insbesondere bei psychischen Störungen wie emotionalem Stress.

Der Gerichtshof betonte die Verpflichtung, Doppelzahlungen zu vermeiden, indem identischen Beeinträchtigungen unterschiedliche Namen gegeben werden.

Die Bedeutung des Nachweises bei immateriellem Schaden und Körperschaden

Der Gerichtshof rief den Grundsatz in Erinnerung, dass für den Erhalt einer Entschädigung klare und getrennte Nachweise über die Folgen des erlittenen Schadens unerlässlich sind. In diesem Fall konnte A.A. nicht überzeugend nachweisen, dass die psychischen Folgen des Unfalls über das hinausgingen, was bereits im Körperschaden berücksichtigt wurde. Dies führt zu Überlegungen über die Beweislast im Entschädigungsrecht, wo es unerlässlich ist, die tatsächlichen Auswirkungen der Verletzungen auf das tägliche und soziale Leben des Einzelnen nachzuweisen.

Schlussfolgerungen: Ein notwendiger Ansatz

Das Urteil Nr. 6443/2023 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt im juristischen Weg der Schadensersatzleistung dar. Es betont die Notwendigkeit einer strengen Unterscheidung zwischen Körperschaden und immateriellem Schaden und hebt die Bedeutung angemessener und spezifischer Nachweise für jede Schadensart hervor. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur eine größere Gerechtigkeit bei der Entschädigung, sondern trägt auch zu größerer Klarheit bei juristischen Entscheidungen bei und reduziert das Risiko von Doppelentschädigungen. Der Gerichtshof bekräftigte somit, dass im Falle psychischer Schäden ein angemessener Nachweis ihrer Schwere und Spezifität erbracht werden muss, um eine faire und gerechte Entschädigung zu erhalten.

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