Die jüngste Verordnung Nr. 18545 vom 8. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen zur spezifischen Erfüllung der Verpflichtung zum Abschluss eines Vorvertrags. In diesem Urteil betont der Gerichtshof die Notwendigkeit der wesentlichen Identität des zu übertragenden Gutes zwischen dem Vorvertrag und dem endgültigen Vertrag.
Der vorliegende Fall betraf einen Konflikt zwischen den Parteien, T. und S., bezüglich eines Vorverkaufsvertrags. Die zentrale Frage war, ob es im Falle einer Nichterfüllung möglich sei, das ursprünglich im Vorvertrag vorgesehene Gut durch ein anderes Gut zu ersetzen. Der Gerichtshof stellte fest, dass die spezifische Erfüllung der Verpflichtung zum Abschluss des Vertrags eine wesentliche Identität des Gutes voraussetzt. Das bedeutet, dass das Gericht im Rahmen der Zwangsvollstreckung das ursprüngliche Gut nicht durch ein anderes ersetzen kann, auch wenn die Parteien dies verlangen.
VORVERTRAG (BEGRIFF, MERKMALE, UNTERSCHEIDUNG) - SPEZIFISCHE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNG ZUM VERTRAGSSCHLUSS Vorvertrag - Spezifische Erfüllung der Verpflichtung zum Vertragsschluss - Voraussetzungen - Wesentliche Identität des im Vorvertrag und im endgültigen Vertrag vorgesehenen Übertragungsgutes - Folgen - Sachverhalt. Die wesentliche Identität des Übertragungsgutes stellt ein unerlässliches Bindeglied zwischen Vorvertrag und endgültigem Vertrag dar, mit der Folge, dass im Hinblick auf die spezifische Erfüllung der Verpflichtung zum Vertragsschluss gemäß Art. 2932 Zivilgesetzbuch das Urteil, das den nicht abgeschlossenen endgültigen Vertrag ersetzt – da es notwendigerweise in Form eines gerichtlichen Beschlusses die gleichen Interessenverhältnisse wiedergeben muss, die die Parteien als Inhalt des Vorvertrags angenommen haben, ohne die Möglichkeit, Änderungen einzuführen –, kein Apartment oder mehrere Apartments zum Gegenstand haben kann, die vom Vormietkäufer ausgewählt wurden und sich von denen unterscheiden, die im Vorvertrag als Gegenstand der zukünftigen Übertragung vorgesehen waren und sich in einer anderen Etage des zu errichtenden Gebäudes befinden.
Das vorliegende Urteil hat verschiedene Auswirkungen für Juristen und Bürger. Es ist entscheidend zu verstehen, dass der Vorvertrag kein bloßer Formalakt ist, sondern eine Vereinbarung, die klar definierte Rechte und Pflichten festlegt. Der Gerichtshof, der sich auf Artikel 2932 des Zivilgesetzbuches beruft, klärt, dass die wesentliche Identität des Gutes eine wesentliche Voraussetzung für die spezifische Erfüllung ist. Dies bedeutet, dass im Falle einer Nichterfüllung das etwaige Urteil dem ursprünglichen Vertragsgegenstand treu bleiben muss und Änderungen vermieden werden müssen, die das ursprüngliche Gleichgewicht der Interessen der Parteien verändern könnten.