Der Beschluss Nr. 22161 von 2024 des Kassationsgerichtshofs, erlassen von der Arbeitssektion, stellt eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Beweislast bei Mobbing-Schadensersatzforderungen dar. Die Angelegenheit entstand aus der Klage von A.A., einer Angestellten der Gemeinde Pachino, die Schadensersatz für psychische und physische Schäden aufgrund einer Situation erzwungener Untätigkeit forderte. Das Berufungsgericht von Catania hatte die Klage abgewiesen und befunden, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arbeitgebers und dem der Arbeitnehmerin erlittenen Schaden bestehe. Der Kassationsgerichtshof gibt jedoch der Beschwerde statt und hebt die Bedeutung einer korrekten Beweiswürdigung hervor.
Der Kassationsgerichtshof bekräftigte die Bedeutung von Artikel 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches und betonte, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dieses Prinzip wird auch durch europäische Vorschriften zu diesem Thema gestützt, wie das Europäische Abkommen vom 8. Oktober 2004 über arbeitsbedingten Stress. Der Gerichtshof hob hervor, wie das Verhalten der Verwaltung, A.A. in einem Zustand erzwungener Untätigkeit zu belassen, diese Verpflichtung verletzt und der Arbeitnehmerin einen Schaden zugefügt habe.
Das Verhalten des Arbeitgebers, der einen Arbeitnehmer in einem Zustand erzwungener Untätigkeit lässt, kann zu einer Beeinträchtigung des Berufs- und Privatlebens des Betroffenen führen, die ersatzfähig ist.
Einer der relevantesten Aspekte des Urteils ist die Frage der Beweislast. Der Gerichtshof stellte fest, dass im Falle von Mobbing der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat. Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung der Beweise den Kausalzusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Krankheit der Arbeitnehmerin nicht angemessen berücksichtigt. Es konnte abgeleitet werden, dass die Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht korrekt in die abschließende Bewertung integriert wurden, was zu einem Beurteilungsfehler führte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss Nr. 22161 von 2024 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer darstellt. Er bekräftigt die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten, und die Notwendigkeit einer korrekten Beweiswürdigung bei Schadensersatzforderungen. Die Entscheidung des Gerichts bietet bedeutende Anregungen für alle, die mit ähnlichen Situationen konfrontiert sind, und unterstreicht die Bedeutung eines angemessenen rechtlichen Schutzes am Arbeitsplatz.