Das jüngste Urteil Nr. 51798 vom 28. Dezember 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Auslegung des Europäischen Haftbefehls, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Kindern. Das Gericht prüfte den Fall der Mutter eines Kindes unter drei Jahren und legte spezifische Bedingungen für die Ablehnung der Auslieferung fest.
Der Europäische Haftbefehl ist ein Rechtsinstrument, das die Festnahme und Auslieferung einer gesuchten Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ermöglicht. Der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Minderjährigen, spielt jedoch in diesen Verfahren eine entscheidende Rolle. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit dem Urteil C-261/22 entschieden, dass die zuständige Justizbehörde die Auslieferung der Mutter nicht allein deshalb verweigern kann, weil diese ein minderjähriges Kind unter drei Jahren in ihrem Haushalt hat. Diese Entscheidung beruht auf der Verpflichtung der ersuchenden Partei, spezifische Mängel im Rechtssystem des ersuchenden Landes nachzuweisen.
261/22 kann die zuständige Justizbehörde die Auslieferung nicht allein deshalb verweigern, weil die gesuchte Person Mutter von Kindern ist, die mit ihr unter drei Jahren zusammenleben. Es obliegt der Partei, spezifische Umstände darzulegen, die auf das Vorhandensein von strukturellen und systemischen Mängeln im ersuchenden Staat hinweisen, die die Wahrung der Kinderrechte einem konkreten Risiko aussetzen. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass das Berufungsgericht nur dann verpflichtet ist, zusätzliche Informationen vom Ausstellungsstaat anzufordern, wenn Bewertungselemente auf der Grundlage anerkannter und zuverlässiger internationaler Quellen vorliegen).
Dieses Urteil unterstreicht einen Grundsatz: Der Schutz der Rechte von Minderjährigen darf nicht als Vorwand dienen, um die Anwendung des Gesetzes zu umgehen. Es ist Aufgabe der ersuchenden Partei, konkrete Beweise für etwaige Risiken für das Kind im Herkunftsland vorzulegen. Dieser Aspekt ist besonders relevant im Kontext der internationalen Rechtshilfe, wo das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten unerlässlich ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 51798 vom 28. Dezember 2023 einen bedeutenden Schritt in Richtung eines verstärkten Schutzes der Kinderrechte auch im Rahmen des Europäischen Haftbefehls darstellt. Es legt klar fest, dass der Schutz der Kinderrechte die Justiz und die Anwendung der Gesetze nicht beeinträchtigen darf. Die Justizbehörden müssen verantwortungsbewusst und konkret handeln und die Bedürfnisse der Justiz mit dem Schutz der schutzbedürftigsten Personen in Einklang bringen.