Das jüngste Urteil Nr. 17307 vom 24. Januar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert bedeutende Einblicke in die Handhabung von Zeugenaussagen in einem Kontext potenzieller unrechtmäßiger Einflussnahme. Insbesondere hat sich der Gerichtshof zur Zulässigkeit der Verwertung von vorgerichtlichen Erklärungen eines Zeugen geäußert, der unrechtmäßigen Verhaltensweisen ausgesetzt war, und dabei die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und der gerichtlichen Vernehmung hervorgehoben.
Der Gerichtshof prüfte einen Fall, in dem ein Zeuge unter Druck stand, was die Glaubwürdigkeit der Beweismittel beeinträchtigen könnte. Gemäß Artikel 500 Absatz 4 der Strafprozessordnung dürfen vor der Hauptverhandlung abgegebene Erklärungen nicht als Beweismittel verwendet werden, wenn nicht zuvor die Vernehmung und Kreuzvernehmung des Zeugen selbst erfolgt ist. Dieser Grundsatz knüpft an Artikel 111 Absatz 4 der Verfassung an, der das Recht auf ein wirksames rechtliches Gehör garantiert.
Zeuge, der unrechtmäßiger Einflussnahme gemäß Art. 500 Abs. 4 StPO ausgesetzt war, ist zur Vernehmung im Hauptverfahren erschienen – Möglichkeit, vorgerichtliche Erklärungen als Beweismittel zu verwerten, ohne Vernehmung und Kreuzvernehmung durchzuführen – Ausschluss – Gründe. Im Bereich der Zeugenaussage ist es im Falle, dass der Zeuge, der Einflussnahme zur Verfälschung der Beweismittel ausgesetzt war, der gerichtlichen Vernehmung nicht ausweicht, unzulässig, die von ihm vor der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärungen gemäß Art. 500 Abs. 4 StPO als Beweismittel zu verwerten, wenn nicht zuvor seine Vernehmung erfolgt, die die Kreuzvernehmung einschließt, als unerlässlichen dialektischen Moment für die Wirksamkeit und Vollständigkeit des "subjektiven" rechtlichen Gehörs gemäß Art. 111 Abs. 4 GG.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass jeder Zeuge, insbesondere in sensiblen Kontexten wie dem beschriebenen, im Hauptverfahren vernommen werden kann. Die Verwertung von Erklärungen ohne das erforderliche rechtliche Gehör würde das Recht auf Verteidigung und die Korrektheit des Verfahrens gefährden. Die Frage fügt sich in eine breitere Reflexion über den Schutz von Zeugenaussagen und die Notwendigkeit, Zeugen vor möglicher Einschüchterung oder externem Druck zu schützen.
Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 17307 von 2024 einen Grundsatz des Strafrechts: Das rechtliche Gehör ist für die Gültigkeit von Zeugenaussagen unerlässlich. In einem Kontext, in dem unrechtmäßige Einflussnahme die prozessuale Wahrheit beeinträchtigen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder Zeuge nicht nur angehört, sondern auch in die Lage versetzt wird, fair und vollständig vernommen zu werden. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Parteien, sondern gewährleistet auch die Integrität des Rechtssystems als Ganzes.