Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 14890 vom 14. März 2024, hinterlegt am 10. April 2024, hat wichtige Fragen bezüglich der Strafverfolgung von Straftaten aufgeworfen, die eine Strafanzeige erfordern, insbesondere im Lichte der Änderungen durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022, bekannt als Cartabia-Reform. Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von Frau Dr. M. Vessichelli, hebt eine Entscheidung des Gerichts von Catanzaro bezüglich eines Falls von Stromdiebstahl mit Zurückverweisung auf.
Im Rahmen der Cartabia-Reform sind einige Straftatbestände anzeigepflichtig geworden. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft auch dann, wenn die Frist für die Einreichung der Strafanzeige abgelaufen ist, die Möglichkeit hat, die Anklage zu ändern, indem sie einen erschwerenden Umstand geltend macht, der die Straftat von Amts wegen verfolgbar macht. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu gewährleisten, auch wenn die Fristen für die Strafanzeige abgelaufen sind.
Straftat, die aufgrund der durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 (sog. Cartabia-Reform) eingeführten Änderung anzeigepflichtig geworden ist – Ablauf der Frist für die Einreichung der Strafanzeige gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets – Nachreichung eines erschwerenden Umstands – Möglichkeit – Vorhandensein – Folglich von Amts wegen verfolgbare Straftat – Vorhandensein – Gründe – Sachverhalt. Im Hinblick auf Straftaten, die aufgrund der durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Änderung anzeigepflichtig geworden sind, ist es der Staatsanwaltschaft gestattet, die Anklage, falls die Frist für die Einreichung der Strafanzeige gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets abgelaufen ist, durch die Geltendmachung eines erschwerenden Umstands in der Verhandlung zu ändern, der die Straftat von Amts wegen verfolgbar macht. (Sachverhalt bezüglich Stromdiebstahls, in dem das Gericht die Freispruchsentscheidung des Gerichts aufhob, das die nachträgliche Geltendmachung des erschwerenden Umstands gemäß Art. 625, Absatz 1, Nr. 7, des Strafgesetzbuches als verspätet erachtet hatte).
Diese Entscheidung hebt einige wichtige praktische Auswirkungen hervor:
Das Urteil Nr. 14890 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz von Straftatenopfern dar und unterstreicht die aktive Rolle der Staatsanwaltschaft und die Bedeutung der Geltendmachung von erschwerenden Umständen auch nach Ablauf der Fristen für die Strafanzeige. Dieser neue Ansatz, der in den Kontext der Cartabia-Reform fällt, zeigt den legislativen Willen, die Strafverfolgung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, mit dem Ziel einer zugänglicheren und reaktionsschnelleren Justiz.