Das Urteil Nr. 8899 vom 4. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Kündigung aus wichtigem Grund dar. Es klärt die Bedingungen, unter denen strafbare Handlungen, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses begangen wurden, die aktuellen Arbeitsbeziehungen beeinflussen können. Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen dieses Urteils und die damit verbundenen Vorschriften und macht dessen Bestimmungen verständlich.
Die Regelung der Kündigung in Italien wird hauptsächlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt, insbesondere durch die Artikel 2104, 2105 und 2106. Diese Artikel legen die Pflichten des Arbeitnehmers zur Sorgfalt und Treue sowie die Bedingungen für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung fest. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung mit einem entscheidenden Aspekt befasst: der Unterscheidung zwischen rechtswidrigen Handlungen, die während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden haben, und denen, die davor lagen.
Strafbare Handlungen vor Begründung des Arbeitsverhältnisses - Wichtiger Grund zur Kündigung - Begründbarkeit - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Kündigung aus wichtigem Grund kann nur ein Verhalten, das während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses begangen wurde, stricto iure eine disziplinarische Verantwortung des Arbeitnehmers begründen, andernfalls besteht nicht einmal eine Pflicht zur Sorgfalt und/oder Treue gemäß Art. 2104 und 2105 des Zivilgesetzbuches, deren Verletzung gemäß Art. 2106 des Zivilgesetzbuches sanktioniert werden kann; strafbare Handlungen, die vor Begründung des Arbeitsverhältnisses begangen wurden, können jedoch, auch ohne besondere vertragliche Bestimmung, einen wichtigen Grund zur Kündigung begründen, sofern sie durch ein rechtskräftiges Urteil, das nach Begründung des Verhältnisses ergangen ist, beurteilt wurden und sich – durch eine gerichtliche Prüfung, die sowohl abstrakt als auch konkret durchzuführen ist – als unvereinbar mit dem Fortbestand des Vertrauensverhältnisses erweisen, das es kennzeichnet. (In diesem Fall bestätigte der Oberste Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil, das die Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen disziplinarischen Kündigung wegen sehr alter Sachverhalte feststellte, für die eine rechtskräftige Verurteilung bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses ergangen war und der Arbeitgeber deren aktuelle negative Auswirkung auf die Konkretheit des Verhältnisses nicht spezifisch dargelegt hatte, sondern sich auf die bloße Möglichkeit eines damit verbundenen Risikos beschränkte).
Diese Leitsätze verdeutlichen klar, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund nur bei Handlungen während des Arbeitsverhältnisses begründet werden kann, es sei denn, es wird eine Unvereinbarkeit mit dem Vertrauensverhältnis nachgewiesen, auch bei vorbestehenden Handlungen.
Das Urteil Nr. 8899 von 2024 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des wichtigen Kündigungsgrundes dar. Der Oberste Kassationsgerichtshof erklärt, dass eine sorgfältige Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers, sowohl abstrakt als auch konkret, unerlässlich ist, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung festzustellen. Arbeitgeber müssen nicht nur die rechtskräftige Verurteilung früherer Handlungen nachweisen können, sondern auch deren aktuelle Auswirkung auf die Arbeitsbeziehung. Diese Entscheidung bietet Denkanstöße sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und unterstreicht die Bedeutung eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses im Arbeitskontext.