Die jüngste Intervention des Obersten Kassationsgerichtshofs mit der Anordnung Nr. 9505 vom 09. April 2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Handhabung von Verjährungseinwänden in zivilrechtlichen Berufungen. Das Urteil konzentriert sich auf die Notwendigkeit, einen Verjährungseinwand, der in erster Instanz bereits abgewiesen wurde, erneut vorzubringen, und hebt die Bedeutung des korrekten prozessualen Vorgehens zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung hervor.
Nach den Feststellungen des Gerichts ist es im Falle einer Abweisung des Verjährungseinwandes durch das erstinstanzliche Gericht erforderlich, dass der Beklagte, der im Hauptverfahren obsiegt hat, eine hilfsweise Berufung einlegt, um diesen Einwand erneut dem Berufungsgericht vorzulegen. Dieser Aspekt ist entscheidend, da es nicht ausreicht, den Einwand gemäß Art. 346 ZPO lediglich zu wiederholen, wenn das erstinstanzliche Gericht bereits eine Entscheidung über die Unbegründetheit getroffen hat.
VERWIRKUNG) Verjährungseinwand, der in erster Instanz abgewiesen oder nicht berücksichtigt wurde – Hilfsberufung – Notwendigkeit – Wiederholung gemäß Art. 346 ZPO – Ausreichend – Ausschluss. Im Berufungsverfahren ist, wenn der Verjährungseinwand in erster Instanz ausdrücklich oder durch eine indirekte, klar und unmissverständlich die Bewertung der Unbegründetheit unterstellende Aussage abgewiesen wurde, die Übertragung der Prüfung auf das Berufungsgericht durch den Beklagten, der hinsichtlich des Endergebnisses des Rechtsstreits obsiegt hat, die Einlegung einer hilfsweisen Berufung erforderlich, da die bloße Wiederholung gemäß Art. 346 ZPO, die nur dann zulässig ist, wenn der Einwand vom erstinstanzlichen Gericht weder direkt noch indirekt geprüft wurde, nicht ausreicht.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs beleuchtet grundlegende Aspekte des Zivilprozesses, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Handhabung von Einwänden. Die praktischen Auswirkungen dieser Anordnung sind vielfältig:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 9505 von 2024 einen bedeutenden Schritt zur Klarheit des italienischen Zivilprozessrechts darstellt. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Handhabung von Verjährungseinwänden und die Notwendigkeit, die korrekten Verfahren zu befolgen, um eine gerechte und faire Rechtspflege zu gewährleisten. Juristen müssen diesen Details besondere Aufmerksamkeit schenken, um die volle Wahrung der Rechte ihrer Mandanten zu gewährleisten.