Kürzlich hat die Verordnung Nr. 9566 vom 09. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bedeutende Klarstellungen in Bezug auf Ersitzung und Besitzumkehr geliefert. Das Urteil konzentrierte sich auf die Frage, ob eine nichtige Schenkung geeignet ist, die Besitzentziehung in Besitz umzuwandeln, ein Thema von großer Bedeutung für Praktiker des Zivilrechts.
Das Gericht prüfte eine Situation, in der eine Schenkung, obwohl wegen Formmangels nichtig, als potenziell geeignet angesehen wurde, den für die Ersitzung erforderlichen Besitz zu begründen. Gemäß Artikel 1158 des Zivilgesetzbuches ermöglicht die Ersitzung den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortgesetzten und ununterbrochenen Besitz über einen bestimmten Zeitraum. Damit jedoch von einer Ersitzung gesprochen werden kann, muss der Besitz qualifiziert sein, d. h. er muss aus einem zur Eigentumsübertragung geeigneten Rechtsgeschäft stammen.
Im Allgemeinen. Im Hinblick auf die Ersitzung kann eine nichtige Schenkung, obwohl sie zur Eigentumsübertragung ungeeignet ist, als geeignetes Element zur Umwandlung des Besitzentzugs in Besitz dienen, so dass der nachfolgende Besitz für die Ersitzung geeignet ist, ohne dass eine entgegenstehende Handlung des Besitzentziehers gegenüber dem Besitzer erforderlich ist. (In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die auf der informellen Schenkung des Grundstücks durch die ursprüngliche Eigentümerin basierende Klage auf verkürzte Ersitzung abgewiesen hatte, da es sich um eine wegen Formmangels nichtige Schenkung handelte, die keine Zeugenbeweise zuließ, ohne zu berücksichtigen, dass diese informelle Schenkung, wenn sie tatsächlich nachgewiesen worden wäre, die Besitzumkehr zugunsten des Besitzentziehers hätte bewirken können).
Das kommentierte Urteil hat hervorgehoben, wie eine nichtige Schenkung, wenn sie tatsächlich nachgewiesen wird, dennoch die Besitzsituation beeinflussen kann. Dies bedeutet, dass auch in Abwesenheit einer gültigen Eigentumsübertragung das Verhalten der Parteien die Besitzdynamik verändern kann. Das Gericht hat tatsächlich das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Bedeutung der informellen Schenkung nicht berücksichtigt hatte, und betont, dass die Abwesenheit einer entgegenstehenden Handlung des Besitzentziehers ein entscheidendes Element ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 9566 von 2024 einen wichtigen Schritt zum Verständnis der Dynamiken im Zusammenhang mit Ersitzung und Besitz darstellt. Sie stellt klar, dass auch formell nichtige Rechtsgeschäfte rechtliche Relevanz haben können, was den Weg für mehr Flexibilität bei Besitzstreitigkeiten ebnet. Es ist unerlässlich, dass Fachleute in diesem Bereich diese Auswirkungen berücksichtigen, um die Interessen ihrer Mandanten besser zu schützen.