Das Urteil Nr. 16592 des Kassationsgerichtshofs, das am 20. Juni 2019 erlassen wurde, stellt einen grundlegenden Bezugspunkt für die Entschädigung immaterieller Schäden dar, insbesondere im Hinblick auf katastrophale Schäden. Dieses Urteil klärt die Kriterien für die Bewertung solcher Schäden und hebt die Bedeutung eines billigkeitsgerechten und personalisierten Ansatzes durch die Richter hervor.
Der Fall betraf die Kläger C.A. und D.V.I., Eltern eines Opfers eines Verkehrsunfalls, die eine Entschädigung für den katastrophalen Schaden ihres Sohnes forderten. Zunächst hatte das Berufungsgericht Mailand den Schaden mit einer geringfügigen Summe von nur 1.000 Euro für drei Tage Qualen zugesprochen, eine Summe, die der Kassationsgerichtshof bereits als unzureichend erachtet hatte. Der Gerichtshof hob daher diese Entscheidung auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
Die Entschädigung für katastrophale Schäden muss die Besonderheit des psychischen Leidens und die Dauer des Bewusstseins des Opfers über seinen bevorstehenden Tod berücksichtigen.
In dem Urteil betonte der Kassationsgerichtshof, dass katastrophale Schäden nicht allein auf der Grundlage standardisierter Tabellen entschädigt werden können, sondern die besondere Art des Leidens berücksichtigen müssen. Die Richter legten dar, dass:
Der Gerichtshof legte somit einen Entschädigungssatz von 2.500 Euro pro Tag fest und erkannte die Intensität des Schadens und das Bewusstsein des Opfers über seine kritische Situation an.
Das Urteil Nr. 16592 von 2019 stellt eine wichtige Bestätigung des Grundsatzes der Billigkeit bei der Entschädigung katastrophaler Schäden dar. Es hebt hervor, wie die Richter über Standardtabellen hinausgehen und den menschlichen Aspekt des Leidens berücksichtigen müssen, insbesondere in tragischen Situationen wie der analysierten. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen, sondern fördert auch eine sensiblere und bewusstere Justiz.