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Berufshaftung und Verjährung: Kommentar zu Cass. civ., Sez. III, n. 15239 von 2014. | Anwaltskanzlei Bianucci

Berufshaftung und Verjährung: Kommentar zu Cass. civ., Sektion III, Nr. 15239 von 2014

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 15239 von 2014 befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen: der Möglichkeit, die Straftat der vorsätzlichen Körperverletzung ohne informierte Zustimmung zu konstatieren. In diesem Artikel werden wir die Höhepunkte des Urteils, die Auswirkungen für medizinisches Fachpersonal und Patienten sowie die einschlägigen Vorschriften analysieren.

Der Fall und die Entscheidung des Gerichts

Der Fall betraf einen chirurgischen Eingriff an einem Kind, R.M., der zu dramatischen Folgen wie Blindheit führte. Das Berufungsgericht Mailand hatte bereits die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und die Verjährung des Schadensersatzanspruchs bestätigt, da sowohl die Fünfjahres- als auch die Zehnjahresfrist abgelaufen sei.

Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung aus medizinischer Behandlung und zur Bestimmung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist die Straftat der vorsätzlichen Körperverletzung nicht denkbar.

Das Gericht stellte fest, dass der Eingriff trotz fehlender informierter Zustimmung zu therapeutischen Zwecken durchgeführt worden war, wodurch die Konstituierung des Verbrechens der vorsätzlichen Körperverletzung ausgeschlossen wurde. Dieser Grundsatz beruht auf einer gefestigten Rechtsprechung, die zwischen therapeutischen Handlungen und vorsätzlichem Verhalten unterscheidet.

Die Rolle der informierten Zustimmung

Die informierte Zustimmung ist ein grundlegendes Element in der Arzt-Patienten-Beziehung. Nach italienischem Recht bedarf jede medizinische Behandlung der Zustimmung der betroffenen Person. Die Verletzung dieses Grundsatzes kann zu zivilrechtlicher und in bestimmten Fällen zu strafrechtlicher Haftung führen. Die Kassation hat jedoch klargestellt, dass das Fehlen einer Zustimmung nicht automatisch ein vorsätzliches Verhalten des Arztes impliziert, wenn der Eingriff mit der Absicht durchgeführt wurde, den Patienten zu heilen.

Auswirkungen für medizinisches Fachpersonal

Das Urteil wirft ein Licht auf die Haftung von medizinischem Fachpersonal und unterstreicht die Bedeutung der Dokumentation der informierten Zustimmung und des ständigen Handelns im Interesse des Patienten. Die wichtigsten Auswirkungen sind:

  • Notwendigkeit einer klaren und dokumentierten Zustimmung für jeden Eingriff.
  • Bedeutung der Aufklärung der Patienten über die Risiken und Vorteile der vorgeschlagenen Eingriffe.
  • Rechtlicher Schutz für Ärzte, die in gutem Glauben und gemäß den Regeln der Kunst handeln.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 15239 von 2014 der Kassation stellt einen wichtigen Schritt bei der Definition der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es stellt klar, dass der therapeutische Zweck und die Einhaltung beruflicher Regeln die Konstituierung schwerer Straftaten, wie der vorsätzlichen Körperverletzung, auch bei fehlender Zustimmung ausschließen können. Für medizinisches Fachpersonal bleibt es jedoch von grundlegender Bedeutung, eine angemessene informierte Zustimmung zu gewährleisten und somit sowohl die Rechte der Patienten als auch ihre eigene rechtliche Stellung zu schützen.

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