Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 23439 vom 30. August 2024 des Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Bankensektor: der Verletzung der Sorgfaltspflichten zur Kundenidentifizierung. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit und Integrität von Bankgeschäften zu gewährleisten. Das Gericht hat bekräftigt, dass die Nichteinhaltung der Kundenidentifizierung gemäß Art. 19 des Gesetzesdekrets Nr. 231 von 2007 ein disziplinarrechtlich relevantes Verhalten darstellt und jegliche mildernden Umstände ausschließt.
Das Gesetzesdekret Nr. 231 von 2007 bildet den regulatorischen Kern für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere legt Art. 19 die Verpflichtung für Mitarbeiter von Finanzinstituten fest, Kunden zu identifizieren, bevor sie eine Transaktion durchführen. Diese Verpflichtung kann, wie im vorliegenden Urteil klargestellt wird, nicht umgangen oder abbedungen werden, auch nicht im Beisein anderer Bestimmungen zur Risikobewertung.
(RECHTLICHER SCHUTZ) Angestellter eines Kreditinstituts – Verletzung der Sorgfaltspflichten zur Kundenidentifizierung gemäß Art. 19 Gesetzesdekret Nr. 231 von 2007 (vor der Änderung durch Art. 2 Abs. 1 Gesetzesdekret Nr. 90 von 2017) – Disziplinarrechtliche Relevanz – Bewertung gemäß Art. 20 Gesetzesdekret Nr. 231 von 2007 – Mildernde Wirkung – Ausschluss – Begründung. Im Hinblick auf disziplinarrechtliche Vergehen eines Angestellten eines Kreditinstituts stellt die Verletzung der Verpflichtung zur Identifizierung des Kunden in seiner physischen Anwesenheit gemäß Art. 19 des Gesetzesdekrets Nr. 231 von 2007 in der zeitlich anwendbaren Fassung (vor der Novelle gemäß Art. 2 Abs. 1 Gesetzesdekret Nr. 90 von 2017) ein relevantes Verhalten dar. Diese Verpflichtung wird auch nicht durch Art. 20 desselben Gesetzesdekrets abbedungen, der andere Aspekte der Risikobewertung regelt, die eine bereits erfolgte Kundenidentifizierung voraussetzen.
Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf den Bankensektor, da sie klärt, dass die Verletzung der Identifizierungspflichten nicht nur ein Problem der regulatorischen Compliance darstellt, sondern auch erhebliche disziplinarrechtliche Konsequenzen hat. Insbesondere können Mitarbeiter, die diese Verpflichtungen nicht einhalten, mit disziplinarischen Maßnahmen, einschließlich Kündigung, belegt werden. Daher ist es für Finanzinstitute von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass das Personal angemessen geschult ist und sich seiner Verantwortung bewusst ist.