Das Urteil Nr. 21672 vom 1. August 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet einen wichtigen Anstoß zur Reflexion über die Frage der städtebaulichen Einziehung und die Folgen für die Eigentümer von illegal errichteten Immobilien. In einem rechtlichen Umfeld, das dem Schutz des Territoriums und der städtebaulichen Vorschriften immer mehr Aufmerksamkeit schenkt, klärt die Entscheidung einige grundlegende Aspekte bezüglich des originären Erwerbs von illegal errichteten Immobilien durch die Gemeinde.
Die Leitsatzformulierung des Urteils lautet:
(VERWALTUNGSRECHTLICHE EINZIEHUNG) Städtebauliche Einziehung – Originärer Erwerb des Eigentums an der illegalen Immobilie durch das Gemeindevermögen, wenn diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgerissen wird – Fortbestand des „animus possidendi“ beim früheren Eigentümer – Ausschluss – Grenzen. Im Falle einer städtebaulichen Einziehung einer illegal errichteten Immobilie, mit der das Eigentum an der illegalen Immobilie originär in das Gemeindevermögen übergeht, wenn diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgerissen wird, erfolgt der originäre Erwerb des Eigentums durch das Gemeindevermögen, mit der Folge, dass der „animus possidendi“ beim früheren Eigentümer nicht gegeben ist. Dessen tatsächliche Verfügungsgewalt – falls er das Gut weiterhin bewohnt – stellt eine bloße Besitznahme dar, die keinen Wiedererwerb des Eigentums durch Ersitzung ermöglicht, es sei denn, es erfolgen Handlungen zur Umwandlung derselben in Besitz gemäß dem zweiten Absatz von Art. 1141 des Zivilgesetzbuches.
Diese Aussage klärt, dass im Falle einer städtebaulichen Einziehung die Gemeinde das Eigentum an der illegalen Immobilie originär erwirbt. Das bedeutet, dass nach Abschluss der Einziehung der frühere Eigentümer jedes Besitzrecht verliert und seine Nutzung in eine bloße Besitznahme umgewandelt wird. Mit anderen Worten, er kann nicht mehr als Eigentümer der Immobilie betrachtet werden und hat keine Möglichkeit, sie durch Ersitzung zurückzuerwerben, es sei denn, es kommt zu einer Änderung seiner Besitzsituation.
Das Urteil fügt sich in ein rechtliches Panorama ein, in dem die städtebauliche Regulierung immer strenger wird. Die gesetzlichen Verweise, wie Artikel 1141 des Zivilgesetzbuches, der die Ersitzung regelt, und das Gesetz Nr. 47 von 1987, unterstreichen die Bedeutung der Legalität bei der Verwaltung von Immobilienvermögen. Die Tatsache, dass der frühere Eigentümer das Eigentum nicht ohne formelle Handlungen zur Änderung des Besitzes zurückerwerben kann, unterstreicht die Notwendigkeit, die städtebaulichen Vorschriften zu beachten und das Gemeindevermögen zu schützen.
Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die Einziehung nicht nur eine Sanktion ist, sondern eine Maßnahme zum Schutz des Territoriums und der Gemeinschaft darstellt. Die kommunalen Behörden können durch dieses Instrument die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten und die städtische Landschaft schützen.
Das Urteil Nr. 21672 von 2024 stellt einen wichtigen Präzedenzfall im italienischen Städtebaurecht dar, der die Folgen der Einziehung illegal errichteter Immobilien klärt. Der Verlust des „animus possidendi“ durch den früheren Eigentümer und die Umwandlung seiner Nutzung in eine bloße Besitznahme werfen bedeutende Fragen für die Verwaltung nicht konformer Immobilien auf. Es ist unerlässlich, dass die Bürger über diese Dynamiken informiert sind, um Überraschungen zu vermeiden und die rechtlichen Auswirkungen ihrer Handlungen im Bereich des Bauwesens und der Stadtplanung vollständig zu verstehen.