Das jüngste Urteil Nr. 19335 vom 13. Januar 2023, hinterlegt am 8. Mai 2023, hat wichtige Fragen bezüglich der italienischen Gerichtsbarkeit bei im Ausland von italienischen Staatsbürgern begangenen Straftaten aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht betont, dass die Anwesenheit des Angeklagten auf dem Staatsgebiet eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der Strafverfolgung darstellt, wie in Artikel 9 des Strafgesetzbuches vorgesehen.
Das Berufungsgericht Venedig hat mit seiner Entscheidung die Berufung von A. P.M. de Masellis Mariella zurückgewiesen und bestätigt, dass die Anwesenheit des Angeklagten auf italienischem Territorium vor Beginn des Strafverfahrens erfolgen muss. Dieses Prinzip ist von grundlegender Bedeutung, um eine korrekte Anwendung der italienischen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten und zu verhindern, dass der Angeklagte durch eine einfache Entfernung der Justiz entgehen kann.
Anwesenheit des Angeklagten auf dem Staatsgebiet – Zeitpunkt des Eintretens der Prozessvoraussetzung – Vor Ausübung der Strafverfolgung – Notwendigkeit – Gründe. Im Hinblick auf ein im Ausland von einem italienischen Staatsbürger begangenes gemeines Verbrechen ist die Anwesenheit desselben auf dem Staatsgebiet, welche die italienische Gerichtsbarkeit gemäß Art. 9 StGB begründet, eine Bedingung, die der Ausübung der Strafverfolgung vorausgehen muss und, sobald sie eingetreten ist, nicht durch die eventuelle Entfernung wegfällt, da eine Prozessvoraussetzung nicht der freien Wahl des Angeklagten überlassen werden kann.
Diese Leitsatz unterstreicht die Bedeutung der physischen Anwesenheit des Angeklagten als grundlegende Voraussetzung für die Gerichtsbarkeit. Mit anderen Worten, wenn ein italienischer Staatsbürger im Ausland eine Straftat begeht, wird die italienische Gerichtsbarkeit erst dann wirksam, wenn sich der Angeklagte auf nationalem Territorium befindet. Sobald diese Bedingung erfüllt ist, kann die spätere Entfernung die Strafverfolgung nicht verhindern.
Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Auswirkungen für italienische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten und wegen Straftaten beschuldigt werden können. Die wichtigsten Überlegungen sind:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 19335 von 2023 einen wichtigen Schritt zur Einhaltung der italienischen Rechtsnormen in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und die Prozessvoraussetzungen darstellt. Es bekräftigt den Grundsatz, dass die Anwesenheit des Angeklagten auf dem nationalen Territorium für die Einleitung eines Strafverfahrens unerlässlich ist, und gewährleistet so den Schutz der Rechte des Angeklagten und die Funktionsfähigkeit des Justizsystems. Diese Entscheidung regt zum Nachdenken über die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Gerichtsbarkeiten und die Notwendigkeit an, sicherzustellen, dass die Gerechtigkeit unabhängig vom geografischen Standort des Angeklagten tatsächlich verfolgt werden kann.