Das Urteil Nr. 31753 vom 1. Juli 2024, hinterlegt am 2. August 2024, bietet einen wichtigen Anstoß zur Reflexion über die Bestimmungen, die den Zugang zu alternativen Maßnahmen und zur bedingten Entlassung in unserem Strafrechtssystem regeln. Insbesondere hat sich das Gericht zur substanziellen Natur der durch das Gesetzesdekret Nr. 152 von 1991 eingeführten Normen und deren rückwirkender Anwendung im Lichte der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.
Das Gericht hat festgestellt, dass die mit dem Gesetzesdekret vom 13. Mai 1991, Nr. 152, in der durch das Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203, umgewandelten Fassung eingeführten restriktiven Bestimmungen substanzieller Natur sind. Dies bedeutet, dass diese Normen gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verfassung nicht rückwirkend angewendet werden können. Dieses Prinzip wurde vom Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil Nr. 32 von 2020 weiter präzisiert, das die Bedeutung der Gewährleistung der Rechte der Angeklagten auch im Hinblick auf Gesetzesänderungen hervorhob.
Bestimmungen über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und alternative Maßnahmen - Durch das Gesetzesdekret Nr. 152 von 1991 eingeführte Normen - Substanzielle Natur - Folgen - Nichtrückwirkung - Durch das Gesetzesdekret Nr. 306 von 1992 eingeführte Normen - Substanzielle Natur - Ausschluss. Im Hinblick auf den Zugang zu alternativen Maßnahmen und zur bedingten Entlassung haben die durch das Gesetzesdekret vom 13. Mai 1991, Nr. 152, in der durch das Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203, mit Änderungen umgewandelten Fassung eingeführten restriktiven Bestimmungen substanzielle Natur, so dass diese im Lichte der Auslegung des Artikels 25 Absatz 2 der Verfassung, die der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil Nr. 32 von 2020 angenommen hat, nicht rückwirkend angewendet werden können, während die durch Artikel 15 des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 1992, Nr. 306, in der durch das Gesetz vom 7. August 1992, Nr. 356, mit Änderungen umgewandelten Fassung eingeführten Bestimmungen, die nur die Funktionsweise der Institute betrafen, keine analoge Natur haben.
Dieses Urteil hat erhebliche praktische Auswirkungen auf die Anwendung alternativer Maßnahmen. Insbesondere wird bekräftigt, dass die Änderung der Zugangsbedingungen zu diesen Maßnahmen bereits Verurteilte nicht rückwirkend benachteiligen darf. Die Folgen dieser juristischen Auslegung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das Urteil Nr. 31753 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der juristischen Debatte über alternative Haftmaßnahmen dar. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung grundlegender Rechte und bietet einen klaren Rahmen für die Anwendung von Normen, um zu verhindern, dass Gesetzesänderungen bereits gefestigte Situationen negativ beeinflussen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen und Rechtspraktiker diese Grundsätze befolgen, um eine faire und gerechte Anwendung der Strafgesetze in unserem Rechtssystem zu gewährleisten.