Urteil Nr. 36407 von 2023: Die Grenze zwischen dem Recht auf Berichterstattung und der Verletzung der Privatsphäre

Das Urteil Nr. 36407 vom 12. April 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Strafrecht: der Unterscheidung zwischen der legitimen Ausübung des Rechts auf Berichterstattung und strafrechtlich relevanten Handlungen zur Informationsbeschaffung. Das Gericht bestätigte die Verurteilung eines Interviewers und eines Kameramanns wegen Nötigung und betonte, dass die Rechtfertigung durch das Recht auf Berichterstattung nicht für Straftaten gilt, die zur Beschaffung der Nachricht begangen werden.

Der spezifische Fall und die Begründung des Gerichts

Im untersuchten Fall hatten die Angeklagten den Zugang der Geschädigten zu ihrer Wohnung behindert und sogar das Schließen der Aufzugstüren verhindert, um Informationen über ein Strafverfahren zu erhalten. Das Gericht befand, dass solches Verhalten nicht nur das Recht auf Privatsphäre verletzte, sondern auch eine Nötigung darstellte. Dies ist ein klares Beispiel dafür, wie der Drang nach journalistischen Sensationen die Grenzen der Legalität überschreiten kann.

Recht auf Berichterstattung – Zur Beschaffung der Nachricht begangene Straftaten – Relevanz – Ausschluss – Sachverhalt. Die Rechtfertigung durch die Ausübung des Rechts auf Berichterstattung ist nur in Bezug auf die zur Veröffentlichung der Nachricht begangenen Straftaten relevant und nicht auch in Bezug auf etwaige zur Beschaffung der Nachricht selbst begangene Straftaten.

Die Auswirkungen für Informationsprofis

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Journalisten und Informationsprofis. Es ist unerlässlich, dass sie verstehen, dass das Recht auf Berichterstattung ein Grundrecht ist, aber nicht unbegrenzt gilt. Informiert zu sein bedeutet auch, die Würde der an den Nachrichten beteiligten Personen zu respektieren. Profis müssen:

  • Die Privatsphäre von Einzelpersonen auch in heiklen Situationen respektieren.
  • Zwischen Nachrichten von öffentlichem Interesse und invasiven Verhaltensweisen unterscheiden.
  • Sich der rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst sein.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 36407 von 2023 einen wichtigen Bezugspunkt für die Abwägung zwischen dem Recht auf Berichterstattung und dem Schutz der Privatsphäre darstellt. Informationsprofis müssen zunehmend darauf achten, die Grenzen des Gesetzes bei der Beschaffung von Nachrichten nicht zu überschreiten, da dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch die Würde der beteiligten Personen irreparabel schädigen kann.

Anwaltskanzlei Bianucci