Das jüngste Urteil Nr. 35276 vom 31. Mai 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert wichtige Klarstellungen zur strafrechtlichen Relevanz von falschen Angaben in Selbstauskünften zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckung. In einem sich ständig weiterentwickelnden Rechtsrahmen ist es unerlässlich, die rechtlichen Auswirkungen solcher Erklärungen und ihre Bedeutung im italienischen Rechtsgefüge zu verstehen.
Die Selbstauskunft, die durch das Dekret des Präsidenten der Republik (DPR) Nr. 445 vom 28.12.2000 geregelt ist, ist ein Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, Fakten und Situationen zu bezeugen, ohne offizielle Dokumente vorlegen zu müssen. Die vorsätzliche Falschangabe in solchen Dokumenten kann jedoch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass eine ideelle Falschheit auch ohne eine Anzeige gegen die eigene Person vorliegen kann, entgegen einiger prozessualer Grundsätze.
Einer der Höhepunkte des Urteils ist die Feststellung, dass im Falle einer vorsätzlichen Falschangabe in einer Selbstauskunft der prozessuale Grundsatz des 'nemo tenetur se detegere' (niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten) nicht zur Anwendung kommt. Dieser Grundsatz, der das Recht schützt, sich nicht selbst belasten zu müssen, findet keine Anwendung, da die Selbstauskunft eine Erklärung von rein administrativer Bedeutung darstellt. Das bedeutet, dass die Erklärung zwar Kontrollen hinsichtlich ihrer Richtigkeit nach sich ziehen kann, aber keine direkte Belastung der Person darstellt.
Selbstauskunft zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckung - Vorsätzliche Falschangabe - Falsche Angaben durch Privatperson - Strafbarkeit - Möglichkeit - Anwendbarkeit des prozessualen Grundsatzes des 'nemo tenetur se detegere' - Ausschluss - Gründe. Bei vorsätzlicher Falschangabe in einer Selbstauskunft zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckung ist der Straftatbestand der falschen Angaben durch eine Privatperson gegeben, da der prozessuale Grundsatz des 'nemo tenetur se detegere' keine Anwendung findet, da es sich um eine Erklärung von rein administrativer Bedeutung handelt, die keine Anzeige gegen die eigene Person darstellt und bei der erst gegebenenfalls eine Überprüfung der Richtigkeit der dort gemachten Angaben erfolgen kann.
Das Urteil Nr. 35276 von 2023 stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Selbstauskünfte und falschen Angaben dar. Für die Bürger ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Ausfüllung solcher Dokumente zu verstehen, insbesondere in einer Zeit, in der die Gesundheitsnotlage diese Praktiken zu einer gängigen Notwendigkeit gemacht hat. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Klarheit in diesen rechtlichen Fragen unerlässlich ist, um eine korrekte Nutzung der Selbstauskunft zu gewährleisten und unerwünschte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.